24-Stunden-Daheimbetreuung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Daheim Betreuung Schweiz AG

Stand: Juni 2026

1. Rechtlicher Rahmen, Personalverleih und Bewilligung

Daheim Betreuung Schweiz AG (nachfolgend «Daheim Betreuung») ist als gewerbsmässige Personalverleiherin im Sinne des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG, SR 823.11) tätig und verfügt über die hierfür gemäss Art. 12 AVG erforderliche kantonale Bewilligung.

Das Personalverleihverhältnis ist dreigliedrig: Daheim Betreuung tritt als Verleiherin auf, der Kundenhaushalt ist der Einsatzbetrieb, und die eingesetzte Betreuungsperson ist die Leiharbeitnehmerin bzw. der Leiharbeitnehmer. Die Arbeitgeberstellung verbleibt rechtlich bei Daheim Betreuung. Der Einsatzbetrieb (Kunde) hat ein Weisungsrecht in Bezug auf die konkrete Durchführung der Arbeit, aber kein arbeitsrechtliches Direktionsrecht über die Anstellungsbedingungen.

Für die eingesetzten Betreuungspersonen und den Betrieb in Schweizer Privathaushalten gelten insbesondere folgende gesetzliche Grundlagen:

Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG, SR 823.11)

Verordnung über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVV, SR 823.111)

Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft, SR 221.215.329.4)

Entsendegesetz (EntsG, SR 823.20), soweit Betreuungspersonen aus dem EU/EWR-Ausland entsandt werden

Die weiteren anwendbaren arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Daheim Betreuung Schweiz AG (nachfolgend «Daheim Betreuung») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»).

Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen der häuslichen Betreuung, Begleitung, Unterstützung im Alltag sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Massgebend sind der individuelle Betreuungsvertrag, die Leistungsbeschreibung sowie diese AGB. Bei Widersprüchen geht der individuelle Betreuungsvertrag diesen AGB vor.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Daheim Betreuung zustande.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform oder einer anderen nachweisbaren Vereinbarung zwischen den Parteien.

4. Leistungsumfang

Daheim Betreuung erbringt oder organisiert Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im häuslichen Umfeld.

Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören:

· Gesellschaft und soziale Betreuung

· Unterstützung bei der Alltagsgestaltung

· Haushaltsführung und Haushaltshilfe

· Einkäufe und Besorgungen

· Begleitung ausser Haus

· Unterstützung bei der Mobilität

· Entlastung von Angehörigen

· Anwesenheits- und Betreuungsleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Betreuungsvertrag.

5. Einsatz von Betreuungspersonal

Daheim Betreuung ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeignete Mitarbeitende, Betreuungspersonen oder externe Partner einzusetzen.

Ein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Betreuungsperson besteht nicht.

Daheim Betreuung kann Betreuungspersonen insbesondere bei Krankheit, Unfall, Ferien, familiären Notfällen, organisatorischen Erfordernissen, behördlichen Auflagen oder aus Gründen der Qualitätssicherung jederzeit durch andere geeignete Betreuungspersonen ersetzen.

Daheim Betreuung bemüht sich, Personalwechsel möglichst frühzeitig mitzuteilen und die Kontinuität der Betreuung sicherzustellen.

Ansprüche auf Schadenersatz, Preisreduktionen oder Vertragsauflösung allein aufgrund eines Personalwechsels sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarten Leistungen weiterhin erbracht werden.

5a. Abgrenzung zwischen Betreuung und Pflege

Die Dienstleistungen von Daheim Betreuung umfassen Betreuungs-, Begleit- und Unterstützungsleistungen im Alltag.

Nicht Bestandteil der Leistungen sind medizinische Diagnosen, medizinische Behandlungen oder pflegerische Tätigkeiten, welche nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschliesslich durch entsprechend qualifizierte und bewilligte Fachpersonen erbracht werden dürfen.

Betreuungspersonen dürfen insbesondere keine ärztlichen Diagnosen stellen, keine medizinischen Entscheidungen treffen und keine medizinischen Behandlungen durchführen, soweit dies gesetzlich bewilligungspflichtig ist.

Sofern pflegerische oder medizinische Leistungen erforderlich sind, liegt die Verantwortung für deren Organisation beim Kunden, dessen Vertretung oder den zuständigen Gesundheitsdienstleistern.

5b. Einsatz ausländischer Betreuungspersonen und Personalwechsel

Daheim Betreuung ist berechtigt, Betreuungspersonen unterschiedlicher Nationalitäten, Sprachregionen und kultureller Hintergründe einzusetzen, sofern diese für den jeweiligen Einsatz geeignet sind.

Soweit gesetzlich erforderlich, verfügt Daheim Betreuung über die notwendigen Bewilligungen zur Ausübung der Tätigkeit.

Ein Anspruch auf Betreuungspersonen einer bestimmten Nationalität, Muttersprache oder eines bestimmten Geschlechts besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5c. Arbeitszeit, Ruhezeiten und Nachtbereitschaft

Die eingesetzten Betreuungspersonen unterliegen den anwendbaren arbeitsrechtlichen Bestimmungen und haben Anspruch auf gesetzliche sowie vertraglich vereinbarte Ruhezeiten, Pausen und Freizeit.

Die Arbeitsbedingungen der Betreuungspersonen in privaten Haushalten richten sich u.a. nach dem Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft, SR 221.215.329.4), soweit dieser anwendbar ist sowie nach ArGV 2 (SR 822.112). Diese enthalten zwingende Mindestbestimmungen zu Arbeitszeit, Ruhezeiten, Ferienanspruch und Lohn, die durch Vereinbarung weder zum Nachteil der Betreuungsperson unterschritten noch abbedungen werden dürfen.

Auch bei einer sogenannten «24-Stunden-Betreuung» steht die Betreuungsperson nicht während 24 Stunden pro Tag für aktive Arbeitsleistungen zur Verfügung.

Der Kunde anerkennt, dass Betreuungspersonen Anspruch auf tägliche Ruhezeiten und angemessene Erholungszeiten haben.

Während der Nacht kann eine Nachtbereitschaft vereinbart werden. Nachtbereitschaft bedeutet, dass die Betreuungsperson grundsätzlich ruht und nur bei gelegentlichem Unterstützungsbedarf tätig wird.

Regelmässige oder häufige nächtliche Einsätze, welche das übliche Mass einer Nachtbereitschaft überschreiten, sind Daheim Betreuung unverzüglich mitzuteilen.

Erhöht sich der Betreuungs- oder Pflegebedarf wesentlich, ist Daheim Betreuung berechtigt, Anpassungen des Betreuungskonzepts, der Einsatzorganisation oder der Vergütung vorzuschlagen.

Ein Anspruch auf eine dauernde aktive Betreuung während 24 Stunden pro Tag besteht nicht.

5d. Personalverleihvertrag und Mindestinhalt gemäss AVG

Der individuelle Verleihvertrag zwischen Daheim Betreuung und dem Kunden (Einsatzbetrieb) enthält die nach Art. 22 AVG zwingend vorgeschriebenen Mindestangaben, insbesondere:

Name und Adresse der Parteien

Beginn des Einsatzes, voraussichtliche Dauer und Einsatzort

Beschreibung der auszuführenden Tätigkeit

Vergütung inkl. Zulagen und Spesen

Allfällige Naturalleistungen (insb. Unterkunft und Verpflegung)

Kündigungsfristen

Übliche Arbeitszeit und Ruhezeiten

Hinweis auf anwendbare Gesamt- oder Normalarbeitsverträge (insb. NAV Hauswirtschaft)

Im Rahmen des Verleihverhältnisses verbleibt die Arbeitgeberstellung rechtlich bei Daheim Betreuung. Der Kunde als Einsatzbetrieb übt das Direktionsrecht in Bezug auf die konkrete Durchführung der Tätigkeit aus. Die Festlegung der Anstellungsbedingungen obliegt dem Arbeitgeber.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

· sämtliche für die Betreuung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäss bekanntzugeben;

· Veränderungen des Gesundheitszustandes unverzüglich mitzuteilen;

· eine sichere Arbeitsumgebung bereitzustellen;

· die Betreuungsperson respektvoll zu behandeln;

· die zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.

Der Kunde informiert Daheim Betreuung unverzüglich über Risiken, Gefahren oder besondere Umstände im Haushalt.

7. Unterkunft und Arbeitsbedingungen

Sofern eine Betreuungsperson im Haushalt des Kunden wohnt, stellt der Kunde unentgeltlich ein abschliessbares, angemessen möbliertes Zimmer mit ausreichender Privatsphäre zur Verfügung.

Zudem sind der Betreuungsperson die übliche Mitbenutzung von Bad, Toilette, Küche, Strom, Heizung, Warmwasser sowie ein angemessener Internetzugang zu ermöglichen.

Der Kunde sorgt für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Betreuungsvertrag vereinbarten Preise.

Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug ist Daheim Betreuung berechtigt:

· Mahngebühren zu erheben;

· Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen;

· Leistungen nach vorgängiger Mahnung auszusetzen;

· den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

9. Vertragsdauer und Kündigung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 14 Kalendertage auf das Ende einer Kalenderwoche.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

· schwerwiegende Vertragsverletzungen;

· wiederholter Zahlungsverzug;

· Gefährdung von Betreuungspersonen;

· unzumutbare Arbeitsbedingungen;

· erhebliche Veränderungen des Betreuungsbedarfs, welche eine sichere Leistungserbringung verunmöglichen.

10. Vorübergehende Unterbrechung der Betreuung

Spitalaufenthalte, Rehabilitationsaufenthalte, Ferien oder andere Unterbrechungen sind Daheim Betreuung möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Allfällige Reservationen von Betreuungspersonal sowie die finanziellen Folgen vorübergehender Unterbrechungen richten sich nach dem Betreuungsvertrag.

11. Haftung

Daheim Betreuung haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Daheim Betreuung haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden zurückzuführen sind.

Für Ereignisse höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.

11a. Wertgegenstände, Bargeld, Schlüssel und Zahlungsmittel

Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung von Bargeld, Schmuck, Wertgegenständen, Bankkarten, Kreditkarten, Wertpapieren, Zugangsdaten und sonstigen Vermögenswerten verantwortlich.

Daheim Betreuung empfiehlt ausdrücklich, grössere Bargeldbeträge und Wertgegenstände gesichert aufzubewahren.

Betreuungspersonen dürfen Bankkarten, Kreditkarten oder digitale Zahlungsmittel ausschliesslich aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht des Kunden oder dessen gesetzlichen Vertretung verwenden.

Daheim Betreuung haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.

Überlassene Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren. Eine Haftung für gewöhnlichen Verlust von Schlüsseln richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12. Notfälle

Bei medizinischen oder sonstigen Notfällen sind Daheim Betreuung sowie die eingesetzten Betreuungspersonen berechtigt, die nach ihrem pflichtgemässen Ermessen erforderlichen Massnahmen einzuleiten.

Insbesondere dürfen Angehörige, Ärzte, Spitex-Organisationen, Rettungsdienste, Polizei oder andere zuständige Stellen informiert oder beigezogen werden.

Die Kosten solcher Massnahmen trägt der Kunde beziehungsweise dessen Versicherung.

13. Datenschutz

Daheim Betreuung bearbeitet Personendaten im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG).

Personendaten werden ausschliesslich soweit bearbeitet, wie dies zur Vertragserfüllung, Qualitätssicherung, Einhaltung gesetzlicher Pflichten oder Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

Soweit notwendig können Daten an eingesetzte Betreuungspersonen, Partnerunternehmen, Behörden, Versicherungen oder medizinische Leistungserbringer weitergegeben werden.

Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Bestandteil der Informationspflichten von Daheim Betreuung.

14. Beschwerden und Qualitätsmanagement

Beanstandungen oder Beschwerden sind Daheim Betreuung möglichst zeitnah mitzuteilen. Daheim Betreuung bemüht sich um eine sachgerechte und kundenorientierte Prüfung und Bearbeitung der Meldung.

15. Änderungen der AGB

Daheim Betreuung kann diese AGB jederzeit ändern. Die jeweils gültige Fassung wird den Kunden in geeigneter Weise bekanntgegeben. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich widerspricht.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Daheim Betreuung Schweiz AG, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.