Kategorie · Daheimbetreuung in der Schweiz
24-Stunden-Betreuung selbständig: Was müssen Sie wissen, bevor Sie den Schritt wagen?
Juli 2026 · 18 Min. Lesezeit · von Richard Bloch
Die 24-Stunden-Betreuung selbständig auszuüben bedeutet, als eigenverantwortliche Betreuungsperson ohne Arbeitgeberbindung direkt für eine Familie tätig zu sein. Dieses Modell gewinnt in der Schweiz zunehmend an Bedeutung – für Betreuungspersonen, die mehr Autonomie anstreben, und für Familien, die eine persönliche, kontinuierliche Begleitung suchen. Was es dafür rechtlich, organisatorisch und fachlich braucht, erklärt dieser Artikel Schritt für Schritt.
Wer die 24-Stunden-Betreuung in der Schweiz selbständig ausüben möchte, muss klare rechtliche, sozialversicherungsrechtliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Die Selbständigkeit bietet mehr Flexibilität und direkte Vertragsgestaltung, bringt aber auch mehr Eigenverantwortung in Bezug auf Absicherung, Steuern und Haftung mit sich. Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick über alle wesentlichen Aspekte.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung. Da sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern können, empfiehlt es sich, alle konkreten Schritte zur Selbständigkeit mit einer Fachstelle oder zuständigen Behörde in der Schweiz abzuklären.
Das Wichtigste in Kürze
- •Selbständige Betreuungspersonen in der Schweiz benötigen eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung sowie eine korrekte Anmeldung bei den Sozialversicherungen.
- •Die Abgrenzung zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit ist entscheidend – sie beeinflusst Steuerpflichten, Versicherungen und die Vertragsgestaltung.
- •Qualifikationen, ein klarer Betreuungsvertrag und geeignete Versicherungen bilden die Grundlage für eine nachhaltige selbständige Tätigkeit in der 24-Stunden-Betreuung.
- •Die Alltagsbegleitung, Haushaltsführung und persönliche Unterstützung bilden den Kern des Leistungsumfangs – medizinische Behandlungspflege ist klar abzugrenzen.
- •Familien sollten vor der Zusammenarbeit mit einer selbständigen Betreuungsperson gezielt prüfen, welche Leistungen vereinbart, welche Pflichten übernommen und welche Risiken abgesichert sind.
„Die 24-Stunden-Betreuung selbständig zu gestalten ist ein ernstzunehmender unternehmerischer Schritt. Wer ihn gut vorbereitet – mit klaren Verträgen, passenden Versicherungen und einer realistischen Einschätzung der eigenen Kompetenzen – schafft eine tragfähige Grundlage für beide Seiten: für die Betreuungsperson und für die betreute Familie. Die Selbständigkeit bietet echte Chancen, setzt aber ebenso echte Eigenverantwortung voraus.“
— Praxis-Einschätzung von Richard Bloch
Was bedeutet „24-Stunden-Betreuung selbständig“ und für wen ist dieses Modell geeignet?
Die selbständige 24-Stunden-Betreuung bezeichnet eine Betreuungsform, bei der eine Person auf eigene Rechnung und ohne Arbeitgeberbindung eine betreuungsbedürftige Person im häuslichen Umfeld rund um die Uhr begleitet. Sie arbeitet nicht als Angestellte, sondern als selbständige Dienstleisterin mit eigenem unternehmerischen Risiko.
Dieses Modell richtet sich an Betreuungspersonen, die ihre Tätigkeit eigenverantwortlich organisieren möchten – mit direkter Absprache mit der Familie, eigener Preisgestaltung und selbst gewählten Einsatzbedingungen. Gleichzeitig eignet es sich für Familien, die eine langfristige, persönliche Betreuungsbeziehung ohne den Umweg über eine Agentur aufbauen möchten.
Geeignet ist dieses Modell vor allem für Betreuungspersonen mit Erfahrung in der Begleitung älterer oder unterstützungsbedürftiger Menschen, einem guten Verständnis für schweizerische Rechtsanforderungen und der Bereitschaft, auch administrative Aufgaben selbst zu übernehmen. Es ist kein Modell für Einsteiger ohne jede Vorbereitung – sondern für Personen, die bewusst den Weg in die Selbständigkeit wählen. Wer sich zunächst einen Überblick über mögliche Betreuungsformen für zu Hause verschaffen möchte, findet dort eine hilfreiche Orientierung.
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen selbständige Betreuungspersonen in der Schweiz erfüllen?
Selbständige Betreuungspersonen in der Schweiz müssen nachweisen, dass sie rechtmässig im Land tätig sein dürfen, ihre Selbständigkeit klar von einer Anstellung abzugrenzen ist und sie ihren sozialversicherungsrechtlichen sowie steuerlichen Pflichten vollständig nachkommen.
Die rechtlichen Grundvoraussetzungen gliedern sich in mehrere Bereiche: Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung, Abgrenzung zur Scheinselbständigkeit, Anmeldung bei den Ausgleichskassen sowie die Erfüllung kantonaler Anforderungen. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern gefährdet auch das Betreuungsverhältnis.
Für EU/EFTA-Staatsangehörige gelten im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens vereinfachte Regeln. Staatsangehörige aus Drittstaaten benötigen in der Regel eine spezifische Bewilligung, bevor sie in der Schweiz selbständig tätig werden dürfen. Die zuständigen kantonalen Behörden geben Auskunft über die jeweiligen Anforderungen.
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, selbständig tätig zu sein bedeute automatisch, keine Beiträge leisten zu müssen. Das Gegenteil ist der Fall: Selbständig Erwerbende sind in der Schweiz verpflichtet, AHV-, IV- und EO-Beiträge selbst vollständig zu entrichten – ohne Arbeitgeberanteil, der von jemand anderem übernommen wird.
Welche Bewilligungen und Zertifikate sind für eine selbständige Tätigkeit in der 24-Stunden-Betreuung notwendig?
Für die selbständige Ausübung der 24-Stunden-Betreuung in der Schweiz ist in erster Linie eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erforderlich. Darüber hinaus kann je nach Kanton und Leistungsumfang eine kantonale Betriebsbewilligung notwendig sein.
Eine spezifische nationale Pflichtlizenz für die allgemeine Betreuungstätigkeit existiert in der Schweiz nicht flächendeckend. Allerdings können Kantone eigene Anforderungen festlegen, insbesondere wenn pflegerische Leistungen erbracht werden, die über reine Alltagsbegleitung hinausgehen. Wer medizinische oder pflegerische Tätigkeiten anbieten möchte, benötigt in jedem Fall eine entsprechende Fachausbildung und gegebenenfalls eine kantonale Berufsausübungsbewilligung.
Fachliche Zertifikate wie ein Abschluss in Betagtenbetreuung, ein Pflegeassistenzausweis oder vergleichbare Qualifikationen sind zwar nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, erhöhen jedoch die Glaubwürdigkeit erheblich und erleichtern die Suche nach geeigneten Einsatzfamilien. Familien legen zunehmend Wert auf nachgewiesene Qualifikationen.
Wie unterscheidet sich die selbständige 24-Stunden-Betreuung von der Anstellung über eine Agentur?
Der zentrale Unterschied liegt in der Verantwortungsstruktur: Bei der Agenturvermittlung übernimmt die Agentur administrative Aufgaben wie Vertragsgestaltung, Sozialversicherungsanmeldung und Ersatzorganisation. Selbständige Betreuungspersonen tragen all diese Aufgaben eigenverantwortlich.
| Kriterium | Selbständige Betreuungsperson | Anstellung über Agentur |
|---|---|---|
| Vertragspartner der Familie | Die Betreuungsperson selbst | Die Agentur |
| Sozialversicherungsanmeldung | Eigenverantwortlich | Durch die Agentur |
| Preisgestaltung | Frei verhandelbar | Agenturabhängig |
| Ersatz bei Ausfall | Selbst zu organisieren | Durch die Agentur geregelt |
| Administrative Unterstützung | Keine | Durch die Agentur |
| Flexibilität in der Vertragsgestaltung | Hoch | Eingeschränkt |
Für Betreuungspersonen bedeutet die Selbständigkeit mehr Freiheit – aber auch mehr Pflichten. Für Familien bietet das Agenturmodell mehr Sicherheit und weniger administrativen Aufwand. Welches Modell besser passt, hängt von den jeweiligen Bedürfnissen, Ressourcen und der Bereitschaft ab, Verantwortung zu übernehmen.
Wie melden sich selbständige Betreuungspersonen in der Schweiz korrekt an?
Die korrekte Anmeldung als selbständig Erwerbende erfolgt in der Schweiz über die zuständige AHV-Ausgleichskasse. Dort wird die Selbständigkeit geprüft und, wenn anerkannt, die Beitragspflicht festgelegt. Zusätzlich ist eine Anmeldung beim kantonalen Steueramt erforderlich.
Der Prozess beginnt in der Regel mit einer schriftlichen Anfrage bei der kantonalen oder einer branchenspezifischen Ausgleichskasse. Die Kasse prüft anhand verschiedener Kriterien, ob eine echte Selbständigkeit vorliegt – etwa ob mehrere Auftraggeber bestehen, ob die Person eigenes unternehmerisches Risiko trägt und ob sie frei in der Arbeitsgestaltung ist.
Liegt die Bestätigung der Selbständigkeit vor, werden die AHV/IV/EO-Beiträge auf Basis des deklarierten Einkommens festgelegt. Zusätzlich ist eine Anmeldung für die direkte Bundessteuer sowie die kantonale Einkommenssteuer notwendig. Wer diese Schritte verzögert oder unterlässt, riskiert Nachzahlungen und mögliche Sanktionen.
Betreuungspersonen, die nur für eine einzige Familie tätig sind und deren Arbeitszeiten vollständig durch diese Familie bestimmt werden, laufen Gefahr, als Scheinselbständige eingestuft zu werden. Das hätte rückwirkende Beitragspflichten und steuerliche Konsequenzen zur Folge. Eine frühzeitige Abklärung mit der Ausgleichskasse ist daher unbedingt zu empfehlen.
Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten entstehen bei selbständiger 24-Stunden-Betreuung?
Selbständig Erwerbende in der Schweiz sind verpflichtet, AHV-, IV- und EO-Beiträge vollständig selbst zu tragen, eine Steuererklärung als selbständig Erwerbende einzureichen und – ab einem bestimmten Jahresumsatz – sich für die Mehrwertsteuer anzumelden.
Im Unterschied zu Angestellten entfällt der Arbeitgeberanteil bei den Sozialversicherungen. Das bedeutet: Selbständige zahlen den gesamten Beitragssatz selbst. Dies ist ein wesentlicher finanzieller Unterschied, der bei der Kalkulation des Stundensatzes von Beginn an berücksichtigt werden sollte.
Die Einkommenssteuer wird auf Basis des Geschäftsgewinns erhoben. Betreuungspersonen, die selbständig tätig sind, können betrieblich bedingte Ausgaben – etwa für Weiterbildungen, Arbeitsmaterialien oder Fahrkosten – als Geschäftsaufwand geltend machen. Für die Mehrwertsteuer gilt in der Schweiz eine Umsatzgrenze; wer darunter bleibt, ist von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Die genauen Grenzen sind beim Eidgenössischen Departement für Finanzen oder einem Steuerberater zu erfragen.
Wie funktioniert die Vertragsgestaltung zwischen selbständiger Betreuungsperson und der Familie?
Ein schriftlicher Betreuungsvertrag ist die Grundlage jeder professionellen selbständigen Tätigkeit in der 24-Stunden-Betreuung. Er regelt Leistungsumfang, Vergütung, Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Kündigungsfristen und Haftungsfragen zwischen Betreuungsperson und Familie.
Da bei der Selbständigkeit kein Arbeitsvertrag und kein Arbeitgeberrecht gilt, ist der Betreuungsvertrag ein Dienstleistungsvertrag nach Obligationenrecht. Er sollte klar und vollständig formuliert sein – unklare Formulierungen führen im Konfliktfall zu Unsicherheiten auf beiden Seiten.
Wesentliche Inhalte eines sorgfältig gestalteten Betreuungsvertrags sind:
a) Genaue Beschreibung der Betreuungsleistungen und deren Abgrenzung zu pflegerischen Tätigkeiten
b) Vereinbarter Stundensatz oder Pauschalvergütung, Zahlungsmodalitäten und Abrechnungszeitraum
c) Regelung der Ruhezeiten, Urlaubsansprüche und Vertretungsregelungen bei Ausfall
d) Laufzeit des Vertrags, Verlängerungsklauseln und Kündigungsbedingungen
e) Datenschutz, Schweigepflicht und allfällige Haftungsausschlüsse
Es empfiehlt sich, den Vertrag vor der Unterzeichnung durch eine Fachperson prüfen zu lassen – insbesondere dann, wenn komplexere Leistungen oder besondere Wohnsituationen vereinbart werden.
Welche Qualifikationen und Ausbildungen erhöhen die Chancen als selbständige Betreuungsperson?
Selbständige Betreuungspersonen mit nachgewiesenen Qualifikationen – etwa einem Abschluss in Betagtenbetreuung, Pflegeassistenz oder sozialer Betreuung – sind für Familien deutlich attraktiver. Fachliche Kompetenz schafft Vertrauen und ermöglicht eine breitere Leistungspalette.
Zu den Qualifikationen, die in der Praxis besonders geschätzt werden, zählen:
a) Abschlüsse im Bereich Betagten- oder Langzeitpflege (z. B. Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ oder EBA)
b) Ausbildungen im Bereich Pflegeassistenz oder Hauspflege
c) Erste-Hilfe-Kurse und Zertifikate in der Notfallversorgung
d) Weiterbildungen in Demenzbegleitung, Palliative Care oder Ernährungsberatung für ältere Menschen
e) Kenntnisse der deutschen Sprache, da diese für die Kommunikation mit betreuten Personen und Angehörigen in der deutschsprachigen Schweiz unerlässlich ist
Ergänzend dazu sind persönliche Eigenschaften wie Empathie, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und interkulturelle Kompetenz für eine nachhaltige Tätigkeit in der 24-Stunden-Betreuung unersetzlich. Sie lassen sich zwar nicht zertifizieren, bilden aber die Grundlage jeder erfolgreichen Betreuungsbeziehung. Wer gezielt in seine fachliche Entwicklung investieren möchte, findet in einem strukturierten Überblick zur Ausbildung in der Seniorenbetreuung wertvolle Orientierung zu Wegen, Inhalten und beruflichen Perspektiven.
Was sind die typischen Aufgaben in der selbständigen 24-Stunden-Betreuung?
Das Aufgabenspektrum in der selbständigen 24-Stunden-Betreuung umfasst primär die Alltagsbegleitung, Haushaltsführung und persönliche Unterstützung. Medizinische oder pflegerische Behandlungen fallen nicht in diesen Bereich und erfordern gesonderte Qualifikationen.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
a) Gesellschaft leisten und emotionale Unterstützung im Alltag
b) Hilfe bei der Körperpflege, Ankleiden und Mobilität (soweit keine medizinische Fachpflege erforderlich ist)
c) Zubereitung von Mahlzeiten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
d) Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Reinigung, Wäsche und Einkaufen
e) Begleitung zu Arztbesuchen, Spaziergängen und sozialen Aktivitäten
f) Nachtbetreuung und Rufbereitschaft bei Bedarf
Die genaue Aufgabenverteilung wird im Betreuungsvertrag geregelt. Eine klare Abgrenzung zu medizinischer Fachpflege ist dabei essenziell, um rechtliche Graubereiche zu vermeiden.
Wie gestalten selbständige Betreuungspersonen ihre Arbeitszeiten und Ruhezeiten?
Selbständige Betreuungspersonen unterliegen nicht dem Arbeitsgesetz als Arbeitnehmer, müssen aber sicherstellen, dass die vereinbarten Ruhezeiten im Betreuungsvertrag klar definiert sind und dass das Betreuungsmodell physisch und rechtlich tragfähig ist.
Die 24-Stunden-Betreuung bedeutet nicht, dass die Betreuungsperson rund um die Uhr aktiv tätig ist. In der Praxis wechseln sich Bereitschaftszeiten und aktive Betreuungsphasen ab. Wichtig ist, dass diese Phasen vertraglich klar geregelt sind – damit beide Seiten wissen, wann die Betreuungsperson ansprechbar sein muss und wann sie ungestörte Ruhezeiten hat.
Da kein Arbeitsgesetz direkt auf selbständig Erwerbende angewendet wird, liegt die Verantwortung für eine gesunde Arbeitsgestaltung bei der Betreuungsperson selbst. Dies macht eine realistische Bedarfsplanung und gegebenenfalls die Rotation mit einer zweiten Betreuungsperson im Wechselrhythmus besonders sinnvoll.
Was verdient eine selbständige 24-Stunden-Betreuungskraft in der Schweiz?
Das Honorar einer selbständigen Betreuungskraft in der Schweiz richtet sich nach Qualifikation, Betreuungsumfang, Region und individueller Vereinbarung. Selbständige kalkulieren ihren Stundensatz auf Basis aller Kosten – inklusive Sozialversicherungsbeiträgen, Versicherungen und Ausfallzeiten.
Anders als bei einer Anstellung gibt es für selbständig Erwerbende keinen Mindestlohn, der gesetzlich vorgeschrieben wäre. Die Honorargestaltung ist Verhandlungssache. Gleichzeitig müssen selbständige Betreuungspersonen beachten, dass von ihrem Bruttoeinkommen ein erheblicher Anteil für Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, allfällige Versicherungen und Ausfallzeiten abgezogen werden muss.
Eine sorgfältige Kalkulation ist daher unerlässlich. Wer seinen Stundensatz zu niedrig ansetzt, gefährdet die wirtschaftliche Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit langfristig. Eine realistische Einschätzung der tatsächlich anfallenden Kosten ist Voraussetzung für eine nachhaltige Tätigkeit.
Selbständige Betreuungspersonen sollten bei der Honorargestaltung nicht nur die geleisteten Stunden einrechnen, sondern auch Wegzeiten, Bereitschaftsphasen, Verwaltungsaufwand und Zeiten für Weiterbildung. Nur so entsteht ein realistisches Bild des tatsächlichen Stundenlohns.
Wie finden selbständige Betreuungspersonen geeignete Einsatzfamilien?
Selbständige Betreuungspersonen finden Einsatzfamilien über Netzwerke, Betreuungsplattformen, Empfehlungen aus dem beruflichen Umfeld und über regionale Bekanntmachungen. Ein professionelles Auftreten und nachvollziehbare Qualifikationen sind dabei entscheidend.
Im Unterschied zu Agenturen haben selbständige Betreuungspersonen keine organisierte Vermittlungsstruktur im Hintergrund. Sie müssen eigenständig für ihre Sichtbarkeit sorgen. Mögliche Wege sind:
a) Eintrag auf spezialisierten Betreuungsplattformen und Online-Verzeichnissen
b) Empfehlungen durch frühere Einsatzfamilien oder Fachpersonen
c) Kontakte zu Sozialdiensten, Spitex-Organisationen oder Gemeindeverwaltungen
d) Eigene Website mit klarer Leistungsbeschreibung und Kontaktmöglichkeit
Ein transparentes Profil mit Qualifikationen, Sprachkenntnissen und einer klaren Beschreibung des Leistungsumfangs steigert die Glaubwürdigkeit und erleichtert die Entscheidung für Familien erheblich.
Wie schützen sich selbständige Betreuungspersonen gegen Haftungsrisiken und Unfälle?
Haftungsrisiken entstehen immer dort, wo Menschen betreut werden – ein Sturz, ein Medikamentenfehler oder ein Sachschaden können schnell finanzielle Konsequenzen haben. Selbständige Betreuungspersonen sind deshalb gut beraten, sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung abzusichern.
Da keine Arbeitgeberhaftpflicht besteht, tragen selbständige Betreuungspersonen das Haftungsrisiko für Schäden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen, selbst. Eine private Haftpflichtversicherung reicht hierfür in der Regel nicht aus – es braucht eine spezifische Berufshaftpflichtversicherung, die Schäden im Betreuungskontext abdeckt.
Darüber hinaus ist eine klare Vertragsregelung sinnvoll, die definiert, für welche Tätigkeiten die Betreuungsperson verantwortlich ist und wo die Haftung endet. Tätigkeiten, für die keine Qualifikation vorliegt, sollten vertraglich ausgeschlossen werden.
Welche Versicherungen sind für selbständige Betreuungspersonen in der Schweiz unverzichtbar?
Zu den unverzichtbaren Versicherungen für selbständige Betreuungspersonen in der Schweiz zählen die obligatorische Krankenversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung – denn ohne Arbeitgeber müssen diese Absicherungen eigenständig organisiert werden.
Folgende Versicherungen sind für selbständige Betreuungspersonen besonders relevant:
a) Krankenversicherung (KVG): In der Schweiz obligatorisch für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
b) Unfallversicherung (UVG): Arbeitgeber schliessen diese für Angestellte ab. Selbständige müssen sich freiwillig versichern – sowohl für Berufs- als auch für Nichtberufsunfälle.
c) Berufshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die bei der Ausübung der Betreuungstätigkeit entstehen.
d) Krankentaggeldversicherung: Sichert das Einkommen bei längerer Krankheit ab – da selbständig Erwerbende keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber haben.
e) Berufliche Vorsorge (BVG): Selbständige können der Pensionskasse freiwillig beitreten oder über die Säule 3a vorsorgen.
Welche Vorteile bietet die Selbständigkeit in der 24-Stunden-Betreuung gegenüber einer Festanstellung?
Die Selbständigkeit in der 24-Stunden-Betreuung ermöglicht eine freie Wahl der Einsatzfamilien, eine eigenverantwortliche Preisgestaltung und eine grössere persönliche Flexibilität. Wer Eigenverantwortung schätzt, findet in diesem Modell deutlich mehr Gestaltungsspielraum als in einer klassischen Anstellung.
Konkrete Vorteile sind:
a) Freie Wahl der Auftraggeber – keine Bindung an eine Organisation oder Agentur
b) Eigenständige Honorargestaltung ohne Gehaltsstruktur eines Arbeitgebers
c) Direkte, persönliche Betreuungsbeziehung mit der Familie ohne Zwischeninstanz
d) Höhere Flexibilität in der Gestaltung von Einsatzdauer, Ort und Umfang
e) Unternehmerische Freiheit und Möglichkeit zur individuellen Profilschärfung
Welche Herausforderungen und Risiken bringt die selbständige 24-Stunden-Betreuung mit sich?
Die Selbständigkeit bringt neben den Chancen auch erhebliche Risiken: fehlende soziale Absicherung durch einen Arbeitgeber, administrativer Aufwand, das Risiko der Scheinselbständigkeit und die Notwendigkeit, bei Ausfall eigenständig Lösungen zu organisieren.
Zu den zentralen Herausforderungen gehören:
a) Keine automatische Absicherung bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft durch einen Arbeitgeber
b) Vollständige Eigenverantwortung für Steuern, Versicherungen und Sozialversicherungsbeiträge
c) Risiko der Scheinselbständigkeit bei ausschliesslicher Tätigkeit für eine Familie
d) Emotionale Belastung durch enge Betreuungsbeziehungen ohne professionelles Support-Netzwerk
e) Schwierigkeiten bei der Selbstvermarktung und Kundenakquise ohne Unterstützung
Wie sichern sich selbständige Betreuungspersonen bei Krankheit oder Ausfall ab?
Bei Krankheit oder Ausfall einer selbständigen Betreuungsperson greift keine automatische Lohnfortzahlung. Die Absicherung erfolgt ausschliesslich über freiwillig abgeschlossene Versicherungen – primär über eine Krankentaggeldversicherung.
Neben der Versicherungsseite ist auch die operative Seite zu planen: Wer übernimmt die Betreuung, wenn die selbständige Person ausfällt? Familien sollten gemeinsam mit der Betreuungsperson eine klare Vertretungsregelung im Vertrag festhalten. Mögliche Lösungen sind:
a) Zusammenarbeit mit einer zweiten selbständigen Betreuungsperson, die im Rotationssystem eingebunden ist
b) Vereinbarung mit einer Vermittlungsplattform oder Agentur für Notfallvertretungen
c) Klare Kommunikationswege mit der Familie für den Ausnahmefall
Eine fehlende Vertretungsregelung ist einer der häufigsten Schwachpunkte im Modell der selbständigen 24-Stunden-Betreuung – und gleichzeitig eine der wichtigsten Fragen, die Familien vor Vertragsabschluss klären sollten.
Wie unterscheidet sich die selbständige 24-Stunden-Betreuung durch eine Polin von anderen Modellen?
In der deutschsprachigen Schweiz ist die Betreuung durch Personen aus osteuropäischen Ländern – insbesondere aus Polen – ein verbreitetes Modell. Es handelt sich dabei nicht um ein rechtlich eigenständiges Betreuungsmodell, sondern um eine Herkunftsbezeichnung, die auf die Herkunft der Betreuungsperson hinweist.
Rechtlich gesehen gelten für polnische Staatsangehörige als EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in der Schweiz die Regelungen des Personenfreizügigkeitsabkommens. Das erleichtert den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt im Vergleich zu Drittstaatsangehörigen erheblich. Selbständige polnische Betreuungspersonen müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen wie alle anderen selbständig Erwerbenden in der Schweiz.
Das Modell der rotierenden Betreuung – also der regelmässige Wechsel zwischen zwei Betreuungspersonen im Zwei- bis Acht-Wochen-Rhythmus – ist in der Praxis besonders verbreitet und ermöglicht es, eine kontinuierliche Betreuungsqualität aufrechtzuerhalten, während jede Betreuungsperson ausreichend Ruhezeiten erhält. Wer mehr über die spezifischen Voraussetzungen und Vorteile der 24-Stunden-Betreuung durch eine Polin erfahren möchte, findet dort einen umfassenden Überblick.
Welche Rolle spielt die Alltagsbegleitung im Leistungsumfang der selbständigen 24-Stunden-Betreuung?
Die Alltagsbegleitung bildet das Herzstück der selbständigen 24-Stunden-Betreuung. Sie umfasst alle Unterstützungsleistungen, die eine betreute Person dabei helfen, ihren Alltag so selbständig und würdevoll wie möglich zu gestalten – im vertrauten häuslichen Umfeld.
Alltagsbegleitung bedeutet mehr als das bloss funktionale Erledigen von Aufgaben. Sie schliesst soziale Interaktion, emotionale Präsenz, gemeinsame Aktivitäten und die Förderung von Selbstständigkeit in kleinen Alltagsschritten ein. Diese Qualität der Beziehung unterscheidet eine echte Alltagsbegleitung von einer rein hauswirtschaftlichen Dienstleistung.
Für selbständige Betreuungspersonen ist die Alltagsbegleitung daher ein Kernkompetenzfeld – und ein Bereich, in dem sie gegenüber institutionellen Lösungen durch Kontinuität, persönliche Nähe und individuelle Anpassung punkten können. Was eine professionelle Seniorenbetreuung mit Alltagsbegleitung im Detail ausmacht und wie sie zur Lebensqualität beiträgt, lässt sich dort nachlesen.
Welche Fragen sollten Familien stellen, bevor sie eine selbständige Betreuungsperson engagieren?
Bevor eine Familie eine selbständige Betreuungsperson engagiert, sollten zentrale Fragen zu Qualifikation, Absicherung, Vertragsgestaltung und Notfallmanagement geklärt sein. Eine sorgfältige Auswahl schützt die betreute Person und schafft eine stabile Grundlage für die Betreuungsbeziehung.
Empfehlenswerte Fragen im Auswahlgespräch:
a) Welche Ausbildungen und Qualifikationen haben Sie? Können Sie diese nachweisen?
b) Sind Sie bei der AHV-Ausgleichskasse als selbständig Erwerbende angemeldet?
c) Verfügen Sie über eine Berufshaftpflichtversicherung?
d) Wie regeln Sie Ihre Vertretung bei Krankheit oder Urlaub?
e) Welche Leistungen können Sie erbringen, welche liegen ausserhalb Ihrer Kompetenz?
f) Wie gestalten wir den Betreuungsvertrag, und was regelt er konkret?
g) Haben Sie Erfahrung mit vergleichbaren Betreuungssituationen?
Diese Fragen helfen Familien, zwischen einer professionell aufgestellten selbständigen Betreuungsperson und einer Person zu unterscheiden, die möglicherweise nicht ausreichend auf die rechtlichen und fachlichen Anforderungen vorbereitet ist.
Häufige Fragen
Empfehlung
Die selbständige 24-Stunden-Betreuung in der Schweiz bietet sowohl Betreuungspersonen als auch Familien echte Vorteile – vorausgesetzt, alle Beteiligten kennen ihre Rechte und Pflichten. Wer als Betreuungsperson diesen Weg einschlägt, sollte die Selbständigkeit von Anfang an sorgfältig aufbauen: mit einer Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, einem klar formulierten Betreuungsvertrag, den notwendigen Versicherungen und einem realistischen Honorarmodell. Familien wiederum profitieren von einer selbständigen Betreuungsperson besonders dann, wenn sie die Zusammenarbeit auf einer transparenten, schriftlich geregelten Grundlage aufbauen. Die Investition in eine professionelle Vorbereitung – auf beiden Seiten – ist die beste Grundlage für eine stabile, vertrauensvolle Betreuungsbeziehung im häuslichen Umfeld.




