24-Stunden-Daheimbetreuung

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Richard Bloch - Mein Fokus liegt auf hochwertigen und individuellen Lösungen für die Seniorenbetreuung im eigenen Zuhause. Dabei setze ich auf transparente, faire und rechtssichere Beschäftigungslösungen, die sowohl den betreuten Personen als auch den Betreuungskräften zugutekommen.

Kategorie · Daheimbetreuung in der Schweiz

Welche Tätigkeiten übernimmt eine 24-Stunden-Betreuung?

· 12 Min. Lesezeit · von Richard Bloch

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Eine 24-Stunden-Betreuung umfasst die dauerhafte, alltagsnahe Unterstützung einer betreuungsbedürftigen Person im eigenen Zuhause. Die Betreuungskraft übernimmt dabei Aufgaben rund um Haushalt, Körperpflege, Ernährung, Mobilität und soziale Begleitung – ausdrücklich jedoch keine medizinischen oder pflegerischen Leistungen, die dem Fachpersonal der Spitex oder Krankenpflege vorbehalten sind. Für Familien in der Schweiz ist es entscheidend zu verstehen, welche Tätigkeiten konkret zum Leistungsspektrum einer Betreuungskraft gehören und wo die klaren Grenzen liegen.

Kurz zusammengefasst:

Eine Betreuungskraft im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung unterstützt im Alltag – von der Körperpflege über Mahlzeiten bis zur sozialen Begleitung. Medizinische Tätigkeiten wie Wundversorgung oder Injektionen sind ausgeschlossen und bleiben Fachpersonen vorbehalten. Die Zusammenarbeit mit der Spitex ermöglicht eine umfassende Versorgung zu Hause.

Wichtiger Hinweis:

Die konkreten Tätigkeiten einer Betreuungskraft können je nach Vereinbarung, individuellem Betreuungsvertrag und den Vorgaben der vermittelnden Agentur variieren. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung. Für eine verbindliche Klärung des individuellen Leistungsumfangs empfiehlt sich das direkte Gespräch mit der zuständigen Betreuungsagentur.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Betreuungskraft übernimmt alltagspraktische Aufgaben: Haushalt, Körperpflege, Mahlzeiten, Mobilität und soziale Begleitung.
  • Medizinische Tätigkeiten wie Wundversorgung, Injektionen oder eigenständige Medikamentengabe ohne Absprache sind ausgeschlossen.
  • Die Spitex ergänzt die Betreuungskraft bei medizinischen Leistungen und bildet gemeinsam mit ihr ein abgestimmtes Versorgungssystem.
  • Alle vereinbarten Tätigkeiten sollten schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Bei Demenz umfasst die Betreuung besondere Aufgaben wie Orientierungshilfe, Sicherheitsbegleitung und strukturgebende Alltagsgestaltung.

„In meiner Erfahrung mit der Daheimbetreuung zeigt sich immer wieder: Familien unterschätzen häufig, wie breit das Spektrum alltagspraktischer Tätigkeiten ist – und überschätzen gleichzeitig, was eine Betreuungskraft in medizinischer Hinsicht leisten darf. Eine klare Abgrenzung von Beginn an schützt alle Beteiligten und sorgt für eine tragfähige Betreuungssituation.“

— Praxis-Einschätzung von Richard Bloch


Welche Tätigkeiten gehören zur 24-Stunden-Betreuung in der Schweiz?

Die 24-Stunden-Betreuung umfasst alltagspraktische Unterstützung im häuslichen Umfeld: Körperpflege, Haushalt, Ernährung, Mobilität und soziale Begleitung. Die Betreuungskraft lebt beim Betreuten und ist rund um die Uhr präsent – jedoch nicht ununterbrochen im aktiven Einsatz.

In der Schweiz ist die 24-Stunden-Betreuung als Lebensgemeinschaftsmodell konzipiert. Eine Betreuungsperson wohnt im Haushalt der betreuten Person und steht ihr im Alltag zur Seite. Das Leistungsspektrum orientiert sich an den persönlichen Bedürfnissen des Seniors oder der pflegebedürftigen Person und wird in der Regel gemeinsam mit der vermittelnden Agentur und der Familie festgelegt.

Typische Tätigkeitsfelder sind: Unterstützung bei der Körperpflege, Begleitung zu Terminen, Zubereitung von Mahlzeiten, leichte Haushaltsarbeiten sowie die emotionale und soziale Begleitung im Alltag. All diese Aufgaben dienen dazu, dass die betreute Person möglichst selbstständig und würdevoll in den eigenen vier Wänden leben kann. Einen umfassenden Überblick über das gesamte Modell bietet unser Beitrag zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause.


Was unterscheidet Betreuungstätigkeiten von medizinischer Pflege?

Betreuungstätigkeiten sind alltagsorientiert und unterstützend. Medizinische Pflege hingegen erfordert eine fachliche Ausbildung und umfasst Leistungen wie Wundversorgung, Injektionen oder therapeutische Massnahmen – diese bleiben dem Fachpersonal vorbehalten.

Die Abgrenzung zwischen Betreuung und Pflege ist in der Schweiz von grundlegender Bedeutung. Eine Betreuungskraft ist keine Krankenpflegerin und keine medizinische Fachperson. Sie unterstützt die betreute Person bei alltagspraktischen Verrichtungen, die diese aufgrund von Alter, Einschränkungen oder körperlicher Schwäche nicht mehr vollständig alleine bewältigen kann.

Medizinische Pflege – also alles, was eine spezifische Fachausbildung erfordert – wird durch die Spitex oder andere Pflegefachpersonen erbracht. Dazu gehören unter anderem Wundversorgung, Katheterversorgung, Injektionen sowie die Überwachung medizinischer Vitalwerte. Eine klare Trennung dieser Bereiche schützt sowohl die betreute Person als auch die Betreuungskraft.

Praxis-Insight:

Die häufigste Quelle von Missverständnissen in der häuslichen Betreuung ist die unscharfe Vorstellung darüber, was eine Betreuungskraft tun darf und was nicht. Familien, die diese Grenze von Anfang an kennen, können realistische Erwartungen setzen und die Betreuungssituation nachhaltig gestalten.


Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft im Haushalt?

Im Haushalt übernimmt die Betreuungskraft leichte bis mittlere Tätigkeiten: Reinigung der Wohnräume, Wäschepflege, Einkaufen, Kochen sowie die allgemeine Ordnung im Zuhause der betreuten Person.

Ein sauberes, geordnetes Wohnumfeld trägt wesentlich zum Wohlbefinden und zur Sicherheit der betreuten Person bei. Die Betreuungskraft sorgt dafür, dass der Alltag im Haushalt reibungslos funktioniert – ohne dass Angehörige täglich einspringen müssen.

Zu den typischen Haushaltstätigkeiten gehören:

a) Reinigung von Wohn-, Schlaf- und Badezimmer

b) Waschen, Trocknen und Falten von Wäsche

c) Einkaufen und Besorgungen im Alltag

d) Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten

e) Kleinere Ordnungsarbeiten und Aufräumen

Schwere körperliche Arbeiten wie Gartenarbeit im grossen Umfang, Renovierungsarbeiten oder handwerkliche Tätigkeiten gehören in der Regel nicht zu den Aufgaben einer Betreuungskraft.


Welche Körperpflege-Tätigkeiten darf eine Betreuungsperson durchführen?

Eine Betreuungsperson unterstützt bei der alltäglichen Körperpflege: Waschen, Ankleiden, Zahnpflege, Haarpflege und Rasur. Diese Tätigkeiten sind alltagsbezogen und erfordern keine medizinische Fachausbildung.

Körperpflege ist ein zentrales Tätigkeitsfeld in der 24-Stunden-Betreuung. Dabei geht es nicht nur um Hygiene, sondern auch um die Würde und das Wohlbefinden der betreuten Person. Eine einfühlsame Betreuungskraft übernimmt diese Aufgaben respektvoll und orientiert sich stets an den Gewohnheiten und Wünschen des Seniors.

Konkret kann dies umfassen:

a) Morgendliche und abendliche Körperwäsche oder Duschbegleitung

b) Unterstützung beim An- und Auskleiden

c) Zahnpflege und Mundpflege

d) Haarpflege, Kämmen, einfache Frisuren

e) Rasur (nicht mit Nassrasur-Instrumenten bei entsprechendem Risiko)

f) Unterstützung beim Toilettengang und bei der Inkontinenzversorgung

Tätigkeiten, die medizinisches Wissen erfordern – etwa Wundversorgung nach Operationen oder die Pflege von Kathetern – liegen ausserhalb des Kompetenzbereichs einer Betreuungskraft.


Darf eine Betreuungskraft Medikamente verabreichen?

Eine Betreuungskraft darf in bestimmten Situationen an die Einnahme von Medikamenten erinnern oder beim Richten von Tabletten helfen – die eigenständige medizinische Verabreichung oder das Anpassen von Dosierungen ist ihr jedoch nicht erlaubt.

Das Thema Medikamente ist in der häuslichen Betreuung besonders sensibel. Eine Betreuungskraft kann die betreute Person daran erinnern, ihre Medikamente zum richtigen Zeitpunkt einzunehmen, und dabei assistieren – etwa indem sie die Packung reicht oder die Tabletten aus dem vorbereiteten Dosett entnimmt.

Was sie hingegen nicht tun darf: Dosierungen eigenständig verändern, Medikamente intravenös oder intramuskulär verabreichen, Injektionen setzen oder eigenständig über die Medikation entscheiden. Diese Aufgaben obliegen dem ärztlichen oder pflegerischen Fachpersonal.

In der Praxis empfiehlt sich eine klare Absprache zwischen Arzt, Spitex und Betreuungskraft darüber, welche Unterstützungshandlungen im Bereich Medikamente konkret erlaubt sind. Eine schriftliche Regelung im Betreuungsvertrag schafft Klarheit für alle Beteiligten.

Praxis-Insight:

Gerade bei Senioren mit mehreren Medikamenten ist eine enge Koordination zwischen Spitex, Hausarzt und Betreuungskraft sinnvoll. So lässt sich sicherstellen, dass die Einnahme zuverlässig erfolgt und die Betreuungskraft nicht in eine Rolle gedrängt wird, die ihr rechtlich oder fachlich nicht zusteht.


Welche Tätigkeiten rund um Ernährung und Mahlzeiten gehören zur Betreuung?

Die Betreuungskraft plant, einkauft und bereitet Mahlzeiten zu, die den Vorlieben und Bedürfnissen der betreuten Person entsprechen. Sie leistet auch Gesellschaft beim Essen und achtet auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr.

Ernährung ist ein grundlegender Bestandteil der 24-Stunden-Betreuung. Viele ältere Menschen verlieren mit der Zeit Appetit oder vernachlässigen die regelmässige Nahrungsaufnahme. Eine präsente Betreuungskraft kann dem entgegenwirken, indem sie Mahlzeiten liebevoll zubereitet, auf persönliche Vorlieben eingeht und dafür sorgt, dass die betreute Person regelmässig isst und trinkt.

Typische Tätigkeiten im Bereich Ernährung sind:

a) Erstellen von Wochenplänen unter Berücksichtigung von Vorlieben und Unverträglichkeiten

b) Einkaufen von frischen Lebensmitteln

c) Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten

d) Anreichen von Essen und Trinken bei eingeschränkter Motorik

e) Beachten von ärztlich empfohlenen Ernährungshinweisen (z. B. salzarme Kost)

Die Erstellung von medizinischen Ernährungsplänen oder die Versorgung über Sonden bleibt medizinischem Fachpersonal vorbehalten.


Wie unterstützt eine Betreuungsperson bei Mobilität und Bewegung?

Die Betreuungskraft begleitet die betreute Person beim Aufstehen, Gehen und sicheren Fortbewegen innerhalb und ausserhalb der Wohnung. Sie hilft beim Transfer, beim Rollstuhl und bei Spaziergängen – jedoch ohne therapeutische Anwendungen durchzuführen.

Mobilität ist für ältere Menschen ein zentraler Aspekt der Lebensqualität. Eine Betreuungskraft unterstützt die betreute Person dabei, sicher und möglichst selbstständig in Bewegung zu bleiben. Dies beginnt beim Aufstehen aus dem Bett, geht über das Begleiten beim Gang zur Toilette bis hin zu gemeinsamen Spaziergängen an der frischen Luft.

Folgende Tätigkeiten gehören zur Mobilitätsunterstützung:

a) Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen

b) Sicheres Begleiten beim Gehen innerhalb der Wohnung

c) Unterstützung beim Rollstuhl-Transfer

d) Begleitung bei Spaziergängen und Aussenaktivitäten

e) Begleitung zu Arztbesuchen, Behördengängen oder sozialen Anlässen

Physiotherapeutische Übungen, Rehabilitationsmassnahmen oder das eigenständige Einstellen von Gehhilfen und Orthesen gehören nicht in den Aufgabenbereich der Betreuungskraft – diese Leistungen erbringen entsprechende Therapeuten.


Persönliche Beratung

Unsicher, ob das Leistungsspektrum zu Ihrer Situation passt?

Jede Betreuungssituation ist individuell. Welche Tätigkeiten tatsächlich benötigt werden, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, den konkreten Unterstützungsbedarf einzuschätzen und die passende Betreuungslösung zu finden.

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Welche sozialen und alltagsbegleitenden Tätigkeiten übernimmt eine Betreuungskraft?

Zur sozialen Begleitung gehören Gespräche, gemeinsame Freizeitgestaltung, Vorlesen, Spiele sowie die Begleitung zu sozialen Anlässen. Diese Tätigkeiten fördern das seelische Wohlbefinden der betreuten Person erheblich.

Soziale Isolation ist ein ernstes Thema im Alter. Eine Betreuungskraft, die dauerhaft im Haushalt lebt, kann diesem entgegenwirken. Sie ist Gesprächspartnerin, Begleiterin und oft auch vertraute Person. Die emotionale Nähe und das Gefühl, nicht allein zu sein, sind wesentliche Qualitätselemente einer guten 24-Stunden-Betreuung.

Zu den alltagsbegleitenden Tätigkeiten zählen:

a) Gespräche und aufmerksames Zuhören

b) Gemeinsames Lesen, Spielen oder Fernsehen

c) Begleitung zu Besuchen bei Freunden oder Verwandten

d) Unterstützung bei Briefen, Formularen und allgemeiner Korrespondenz

e) Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen oder Gottesdiensten


Was darf eine Betreuungskraft in der Nacht tun und was nicht?

In der Nacht ist die Betreuungskraft grundsätzlich präsent, hat aber ein Recht auf ausreichend Ruhezeit. Sie darf bei nächtlichen Notwendigkeiten assistieren – Dauernachtwachen ohne Ruhepausen sind arbeitsrechtlich nicht zulässig.

Das Modell der 24-Stunden-Betreuung bedeutet nicht, dass die Betreuungskraft rund um die Uhr aktiv tätig ist. Sie lebt im Haushalt und ist erreichbar – hat jedoch nach Schweizer Arbeitsrecht Anspruch auf Ruhepausen und ausreichend Schlaf. Nächtliche Assistenzhandlungen, wie das Begleiten zur Toilette oder das Reagieren auf kurze Notrufe, sind in der Regel möglich.

Was in der Nacht möglich ist:

a) Kurze Assistenz beim nächtlichen Toilettengang

b) Beruhigung bei Unruhe oder Orientierungslosigkeit

c) Reaktion auf Notrufe und erste Orientierungshilfe

Was nicht zulässig ist:

a) Dauerhafte Nachtaktivität ohne Ruhezeiten

b) Medizinische Massnahmen in der Nacht ohne Absprache mit Fachpersonal

Bei hohem nächtlichem Bedarf empfiehlt sich eine separate Regelung mit einem Nachtpflegedienst oder der Spitex.


Welche Tätigkeiten sind in der 24-Stunden-Betreuung ausdrücklich ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind alle medizinischen und pflegerischen Leistungen, die eine Fachausbildung erfordern. Dazu zählen Wundversorgung, Injektionen, therapeutische Anwendungen und eigenständige Entscheidungen zur Medikation.

Damit Familien und Betreuungskräfte gleichermaßen geschützt sind, ist eine klare Auflistung ausgeschlossener Tätigkeiten unverzichtbar. Folgende Tätigkeiten liegen ausserhalb des Aufgabenbereichs einer Betreuungsperson:

a) Wundversorgung, Verbandwechsel und Wundreinigung

b) Intramuskuläre oder intravenöse Injektionen

c) Katheterversorgung und Sondenpflege

d) Eigenständige Änderung von Medikamentendosierungen

e) Physiotherapeutische oder ergotherapeutische Behandlungen

f) Schwere körperliche Pflegearbeiten, die eine pflegerische Fachausbildung erfordern

Diese Leistungen sind der Spitex, dem Hausarzt oder anderen spezialisierten Fachpersonen vorbehalten und können ergänzend zur Betreuungskraft organisiert werden.


Wie ergänzen sich Betreuungskraft und Spitex bei den Tätigkeiten?

Betreuungskraft und Spitex übernehmen komplementäre Aufgaben: Die Betreuungskraft begleitet den Alltag, die Spitex erbringt medizinische Pflegeleistungen. Gemeinsam ermöglichen sie eine umfassende Versorgung zu Hause.

In der Praxis der häuslichen Betreuung in der Schweiz ist die Zusammenarbeit zwischen Betreuungskraft und Spitex ein bewährtes Modell. Beide Parteien decken unterschiedliche Bereiche ab und ergänzen sich optimal.

AufgabenbereichBetreuungskraftSpitex
Körperpflege (Waschen, Ankleiden)JaJa (bei Bedarf)
WundversorgungNeinJa
Mahlzeiten zubereitenJaNein
Medikamente verabreichen (Injektion)NeinJa
Erinnerung an MedikamenteneinnahmeJaJa
Soziale Begleitung und AlltagsgestaltungJaNein
HaushaltsführungJaNein

Eine gute Koordination zwischen Betreuungskraft, Spitex und Hausarzt ist der Schlüssel zu einer stabilen häuslichen Betreuung. Die Agentur kann bei der Abstimmung der verschiedenen Leistungserbringer unterstützen.


Welche Tätigkeiten sind bei Demenzbetreuung besonders relevant?

Bei Demenz rücken Orientierungshilfe, Sicherheitsbegleitung, strukturgebende Alltagsroutinen und einfühlsame Kommunikation in den Vordergrund. Die Betreuungskraft spielt eine entscheidende Rolle für Stabilität und Wohlbefinden der erkrankten Person.

Die Betreuung von Menschen mit Demenz stellt besondere Anforderungen an die Betreuungskraft. Es geht nicht nur um körperliche Unterstützung, sondern auch um die Fähigkeit, ruhig und orientierend auf die betreute Person einzugehen, Verwirrung aufzufangen und Sicherheit im Alltag zu schaffen.

Spezifische Tätigkeiten in der Demenzbetreuung umfassen:

a) Aufbau fester Tagesstrukturen, die Orientierung geben

b) Begleitung und Sicherung bei Weglaufgefahr

c) Einfühlsame, geduldige Kommunikation auch bei Wiederholungen

d) Verhinderung von Unfällen im Haushalt durch aktive Präsenz

e) Aktivierung durch einfache, angepasste Beschäftigungsangebote

f) Enge Kommunikation mit Angehörigen über Veränderungen im Verhalten

Für Menschen mit fortgeschrittener Demenz ist die Betreuungskraft oft die wichtigste Bezugsperson im Alltag. Entsprechend hoch ist die Bedeutung einer ruhigen, zuverlässigen und empathischen Persönlichkeit.

Praxis-Insight:

Bei Demenz ist die Kontinuität der Betreuungsperson besonders wichtig. Häufige Wechsel der Betreuungskraft können bei Menschen mit Demenz zu erheblicher Unruhe führen. Eine sorgfältige Auswahl und stabile Rotation durch die Agentur zahlen sich hier direkt auf das Wohlbefinden der betreuten Person aus.


Wie viele Stunden Arbeit darf eine Betreuungskraft in der Schweiz täglich leisten?

In der Schweiz gelten für Betreuungskräfte, die im Haushalt leben, arbeitsrechtliche Vorgaben zu Arbeitszeit, Ruhezeiten und freien Tagen. Die konkrete Regelung hängt vom Vertrag, dem Kanton und der vermittelnden Agentur ab.

Das Schweizer Arbeitsrecht – einschliesslich der Regelungen zu AHV und IV – gilt auch für Betreuungskräfte in Privathaushalten. Trotz der besonderen Wohnsituation im Lebensgemeinschaftsmodell haben Betreuungskräfte Anspruch auf tägliche Ruhezeiten, wöchentliche Freitage und eine begrenzte Arbeitszeit.

Konkrete Stundenangaben ohne vertragliche oder gesetzliche Grundlage zu nennen wäre an dieser Stelle nicht angemessen. Massgeblich sind die Regelungen im Einzelarbeitsvertrag sowie allfällige Vorgaben des Normalarbeitsvertrages für Haushaltsarbeiten (NAV) im jeweiligen Kanton.

Für Familien bedeutet dies: Sie tragen als Arbeitgeber Verantwortung für die korrekte Umsetzung der arbeitsrechtlichen Vorgaben. Eine seriöse Vermittlungsagentur unterstützt bei der Einhaltung dieser Vorgaben und stellt sicher, dass die Anmeldung bei der AHV und die Lohnabrechnung korrekt erfolgen.


Welche Tätigkeiten müssen vertraglich zwischen Familie und Agentur festgehalten werden?

Im Betreuungsvertrag sollten alle vereinbarten Tätigkeiten konkret beschrieben sein: Körperpflege, Haushaltsführung, Mahlzeiten, Mobilitätshilfe, Ausschlüsse und Regelungen zur Medikamentenerinnerung.

Ein klar formulierter Betreuungsvertrag ist die Grundlage einer stabilen und konfliktfreien Betreuungssituation. Er schützt die betreute Person, die Betreuungskraft und die Familie gleichermassen. Alles, was nicht schriftlich geregelt ist, kann zu Missverständnissen und Konflikten führen.

Folgende Punkte sollten im Vertrag geregelt sein:

a) Auflistung aller vereinbarten Tätigkeiten im Haushalt und in der Körperpflege

b) Regelung zur Medikamentenerinnerung und Abgrenzung medizinischer Leistungen

c) Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Freitage der Betreuungskraft

d) Wohnsituation, Verpflegung und Unterkunft

e) Ablauf bei Krankheit der Betreuungskraft und Vertretungsregelungen

f) AHV-Anmeldung und Lohnabrechnung

Eine professionelle Betreuungsagentur stellt in der Regel Musterverträge zur Verfügung und begleitet die Familie bei der korrekten Ausgestaltung. Wer verschiedene Anbieter miteinander vergleichen möchte, findet im Vergleich von 24-Stunden-Betreuung Anbietern, Leistungen und Preisen eine hilfreiche Orientierung.


Wie prüfen Familien, ob alle benötigten Tätigkeiten abgedeckt sind?

Familien sollten eine strukturierte Bedarfsanalyse durchführen: Welche alltäglichen Aufgaben kann die betreute Person noch selbst erledigen? Wo benötigt sie Unterstützung? Was muss medizinisch durch die Spitex abgedeckt werden?

Der erste Schritt zur Prüfung des Tätigkeitsbedarfs ist eine ruhige, ehrliche Bestandsaufnahme der aktuellen Situation. Viele Familien unterschätzen, wie viele Tätigkeiten im Alltag einer betreuten Person anfallen – und übersehen dabei, welche medizinischen Leistungen zusätzlich organisiert werden müssen.

Eine hilfreiche Vorgehensweise:

a) Tagesablauf der betreuten Person dokumentieren: Morgenroutine, Mahlzeiten, Mobilität, soziale Aktivitäten, Abendpflege

b) Tätigkeiten identifizieren, die nicht mehr alleine bewältigt werden können

c) Medizinische Leistungen separat erfassen und mit Hausarzt oder Spitex besprechen

d) Bedarfsliste mit der Betreuungsagentur besprechen und mit dem Leistungsspektrum der Betreuungskraft abgleichen

e) Ergebnis schriftlich im Betreuungsvertrag festhalten

Seriöse Agenturen bieten häufig ein Erstgespräch an, in dem gemeinsam der individuelle Bedarf ermittelt und ein geeignetes Betreuungsmodell besprochen wird. Was andere Familien in dieser Situation erlebt haben, zeigen die Erfahrungsberichte zur 24-Stunden-Betreuung.


Häufige Fragen

Darf eine Betreuungskraft auch nachts aktiv sein?
Ja, bei kurzen nächtlichen Notwendigkeiten wie dem Begleiten zur Toilette oder bei kurzer Unruhe. Dauernachtwachen ohne Ruhepausen sind jedoch nicht mit dem Schweizer Arbeitsrecht vereinbar. Bei hohem Nachtbedarf braucht es eine separate Lösung.
Was passiert, wenn die Betreuungskraft krank wird?
Eine seriöse Agentur organisiert in solchen Fällen eine Vertretung. Die Regelung zur Vertretung bei Krankheit oder Abwesenheit der Betreuungskraft sollte im Betreuungsvertrag ausdrücklich festgehalten sein.
Kann eine Betreuungskraft Injektionen verabreichen?
Nein. Injektionen – ob intramuskulär oder intravenös – sind medizinische Tätigkeiten und ausschliesslich Pflegefachpersonen vorbehalten. Diese Leistung muss über die Spitex oder den Hausarzt organisiert werden.
Muss eine Betreuungskraft bei der AHV angemeldet werden?
Ja. In der Schweiz gilt für im Haushalt lebende Betreuungskräfte eine Anmeldepflicht bei der AHV. Die Familie übernimmt als Arbeitgeber die entsprechende Verantwortung. Agenturen unterstützen bei der korrekten Abwicklung.
Können Betreuungskraft und Spitex gleichzeitig eingesetzt werden?
Ja, und das ist in vielen Fällen sogar empfehlenswert. Betreuungskraft und Spitex decken unterschiedliche Bereiche ab und ergänzen sich. Eine gute Koordination zwischen beiden ist entscheidend für eine lückenlose Versorgung zu Hause.

Empfehlung

Eine 24-Stunden-Betreuung ist dann tragfähig, wenn alle Beteiligten genau wissen, welche Tätigkeiten zur Betreuungskraft gehören und welche medizinischen Leistungen separat organisiert werden müssen. Legen Sie die Aufgaben schriftlich fest, klären Sie den Einsatz der Spitex frühzeitig und wählen Sie eine Agentur, die Sie bei der korrekten arbeitsrechtlichen Abwicklung unterstützt. So schaffen Sie eine stabile, würdevolle und verlässliche Betreuungssituation – ganz im eigenen Zuhause.

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