Kategorie · Daheimbetreuung in der Schweiz
Was bedeutet eine 24 Stunden Betreuung wirklich?
· 18 Min. Lesezeit · von Richard Bloch
Eine 24-Stunden-Betreuung bedeutet, dass eine Betreuungsperson dauerhaft im Haushalt einer betreuungsbedürftigen Person lebt und sie rund um die Uhr begleitet. Diese Form der Betreuung zuhause ist in der Schweiz eine zunehmend gefragte Alternative zur stationären Heimunterbringung – besonders dann, wenn ältere Menschen oder Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten.
Die 24-Stunden-Betreuung ist eine Form der häuslichen Begleitung, bei der eine Betreuungskraft im Haushalt der betreuten Person wohnt und rund um die Uhr verfügbar ist. Sie unterscheidet sich grundlegend von der stationären Pflege im Heim und bietet ein hohes Mass an Individualität und Kontinuität. Dieser Artikel erklärt, was diese Betreuungsform konkret umfasst, was sie kostet, wie sie organisiert wird und worauf Familien achten sollten.
Die 24-Stunden-Betreuung ist keine einheitlich geregelte Dienstleistung. Leistungsumfang, Kosten, rechtliche Rahmenbedingungen und Finanzierungsmöglichkeiten können je nach Anbieter, Kanton und individueller Situation erheblich variieren. Eine sorgfältige Prüfung der eigenen Anforderungen sowie eine professionelle Beratung sind empfehlenswert, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Das Wichtigste in Kürze
- •Die 24-Stunden-Betreuung ermöglicht älteren oder unterstützungsbedürftigen Menschen, in der eigenen Wohnung zu bleiben – begleitet von einer Betreuungsperson, die im Haushalt lebt.
- •Die Kosten, der Leistungsumfang und die Qualifikation der Betreuungskräfte sind von verschiedenen Faktoren abhängig und sollten individuell geprüft werden.
- •Familien, die eine Betreuungskraft anstellen, übernehmen in der Schweiz in der Regel arbeitgeberähnliche Pflichten – die Zusammenarbeit mit einer Agentur kann diesen Aufwand erheblich reduzieren.
- •Die Qualitätssicherung, das Rotationssystem und der Auswahlprozess sind zentrale Aspekte, die über den Erfolg einer Betreuungssituation entscheiden.
„In meiner Erfahrung mit der Daheimbetreuung zeigt sich immer wieder, dass der Begriff ’24-Stunden-Betreuung‘ von vielen Familien missverstanden wird. Es geht nicht darum, jemanden zu haben, der rund um die Uhr aktiv arbeitet – sondern darum, eine vertraute Betreuungsperson im Haus zu haben, die im Alltag begleitet, unterstützt und im Notfall sofort da ist. Diese Kontinuität ist es, die den eigentlichen Wert dieser Betreuungsform ausmacht.“
— Praxis-Einschätzung von Richard Bloch
Was ist 24-Stunden-Betreuung und für wen ist sie geeignet?
Die 24-Stunden-Betreuung bezeichnet eine Betreuungsform, bei der eine Fachkraft oder Betreuungsperson dauerhaft im Haushalt der zu betreuenden Person lebt. Sie ist geeignet für ältere Menschen, Personen nach einem Spitalaufenthalt oder Menschen, die aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen kontinuierliche Begleitung benötigen.
Der Begriff „24 Stunden“ beschreibt in erster Linie die Verfügbarkeit: Die Betreuungsperson ist im Haushalt anwesend und kann jederzeit reagieren. Es handelt sich nicht um eine ununterbrochene Arbeitsleistung im rechtlichen Sinne, sondern um eine Kombination aus aktiver Betreuungszeit und Bereitschaftszeit.
Besonders geeignet ist diese Form der Betreuung für Personen, die zuhause leben möchten, jedoch nicht alleine gelassen werden können. Dazu gehören Menschen mit Demenz, eingeschränkter Mobilität, erhöhtem Sturzrisiko oder einem Unterstützungsbedarf in der Alltagsgestaltung. Auch pflegende Angehörige, die Entlastung suchen, greifen häufig auf diese Lösung zurück.
Wie unterscheidet sich 24-Stunden-Betreuung von stationärer Pflege im Heim?
Der zentrale Unterschied liegt im Ort der Betreuung und im Grad der Individualisierung. Bei der 24-Stunden-Betreuung bleibt die Person in ihrer gewohnten Umgebung und wird von einer festen Betreuungsperson begleitet. Im Heim leben mehrere Bewohner unter einem Dach und werden von wechselndem Pflegepersonal betreut.
In einem Pflegeheim steht eine strukturierte Tagesroutine im Vordergrund, die sich an den institutionellen Abläufen orientiert. Die 24-Stunden-Betreuung zuhause richtet sich hingegen nach dem individuellen Rhythmus, den Gewohnheiten und den persönlichen Bedürfnissen der betreuten Person.
Für viele Menschen bedeutet die eigene Wohnung Vertrautheit, emotionale Sicherheit und Selbstbestimmung. Diese Faktoren können sich positiv auf das Wohlbefinden auswirken – besonders bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Demenz, bei denen ein Umgebungswechsel belastend sein kann.
| Kriterium | 24-Stunden-Betreuung zuhause | Stationäre Pflege im Heim |
|---|---|---|
| Betreuungsort | Eigene Wohnung / gewohnte Umgebung | Pflegeeinrichtung / Institution |
| Betreuungsperson | Eine feste Betreuungsperson (Rotation möglich) | Wechselndes Pflegepersonal |
| Individualisierung | Sehr hoch – orientiert am persönlichen Alltag | Eingeschränkt durch institutionelle Abläufe |
| Sozialer Kontext | Familiäres Umfeld bleibt erhalten | Neues Umfeld, neue Mitbewohner |
| Kostentransparenz | Abhängig von Leistungsumfang und Anbieter | Meist klar strukturierte Tarifmodelle |
Welche Leistungen sind in der 24-Stunden-Betreuung enthalten?
Das Leistungsspektrum der 24-Stunden-Betreuung umfasst in der Regel die Alltagsbegleitung, Unterstützung im Haushalt, Hilfe bei der Körperpflege, Begleitung bei Arztbesuchen und die emotionale Zuwendung. Was genau geleistet wird, hängt von der individuellen Vereinbarung und den Qualifikationen der Betreuungsperson ab.
Die Leistungen lassen sich in verschiedene Bereiche einteilen:
a) Alltagsbegleitung: Gesellschaft leisten, Gespräche führen, gemeinsame Aktivitäten gestalten, Spaziergänge begleiten.
b) Hauswirtschaft: Kochen, Einkaufen, Wäsche, Reinigung des Haushalts.
c) Körperpflege und Mobilität: Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Aufstehen und Bewegen – je nach Qualifikation der Betreuungsperson.
d) Medikamentenmanagement: Erinnerung an die Medikamenteneinnahme, sofern keine medizinischen Fachkenntnisse erforderlich sind.
e) Begleitung und Koordination: Arzttermine, Behördengänge, Familienkontakte.
Es ist wichtig zu unterscheiden, was zur Betreuung und was zur medizinischen Pflege gehört. Letztere erfordert qualifiziertes Pflegepersonal und wird in der Schweiz durch die Spitex oder spezialisierte Pflegedienste erbracht. Die Betreuungskraft im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung ist keine Ersetzung medizinischer Fachpflege, sondern eine Ergänzung.
Die 24-Stunden-Betreuung funktioniert am besten, wenn sie mit anderen Unterstützungsangeboten kombiniert wird – etwa der Spitex für medizinische Leistungen, dem Hausarzt für die ärztliche Versorgung und der Familie für emotionale Nähe. Die Betreuungskraft zuhause ist das verbindende Element, das den Alltag strukturiert und Sicherheit gibt.
Was kostet 24-Stunden-Betreuung in der Schweiz?
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung in der Schweiz variieren je nach Anbieter, Leistungsumfang, Herkunft der Betreuungsperson und individuellen Anforderungen erheblich. Eine pauschale Preisangabe ist ohne konkrete Bedarfsabklärung nicht seriös möglich.
Grundsätzlich setzt sich der Preis aus mehreren Komponenten zusammen: dem Lohn der Betreuungsperson, den Sozialversicherungsbeiträgen, allfälligen Agenturgebühren, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Betreuungsperson sowie möglichen Zusatzleistungen.
In der Schweiz ist das allgemeine Lohnniveau hoch. Dies gilt auch für Betreuungspersonen, die direkt angestellt werden. Wer die Betreuung über eine Agentur organisiert, zahlt in der Regel eine Vermittlungs- oder Betreuungsgebühr, erhält dafür aber auch administrative Unterstützung und Absicherung bei Ausfällen.
Im Vergleich zu den laufenden Kosten eines Pflegeheimplatzes in der Schweiz – der je nach Kanton, Einrichtung und Pflegestufe unterschiedlich hoch ausfällt – kann die 24-Stunden-Betreuung eine wirtschaftlich konkurrenzfähige Alternative darstellen, insbesondere wenn sie mit eigenen Wohnverhältnissen verbunden ist.
Welche Faktoren beeinflussen den Preis der 24-Stunden-Betreuung?
Der Preis der 24-Stunden-Betreuung wird von mehreren Faktoren bestimmt: dem Umfang der erforderlichen Unterstützung, der Qualifikation der Betreuungsperson, dem gewählten Organisationsmodell sowie der geografischen Lage in der Schweiz.
a) Betreuungsintensität: Je anspruchsvoller die körperliche oder kognitive Unterstützung, desto höher sind in der Regel die Anforderungen an die Betreuungsperson – und damit der Preis.
b) Qualifikation: Eine diplomierte Pflegefachperson kostet mehr als eine Betreuungskraft ohne formale Pflegeausbildung.
c) Organisationsmodell: Die direkte Anstellung einer Betreuungsperson kann günstiger sein als eine Agenturlösung – erfordert aber mehr Eigenverantwortung bei der Administration.
d) Sprachkenntnisse und Herkunft: Betreuungspersonen aus verschiedenen europäischen Ländern bringen unterschiedliche Lohnerwartungen mit, was sich auf die Gesamtkosten auswirkt.
e) Region: In Kantonen mit hohem Preisniveau kann der Lebensunterhalt der Betreuungsperson kostspieliger sein.
Die häufigste Kostenfalle bei der 24-Stunden-Betreuung ist die unterschätzte Gesamtrechnung. Viele Familien kalkulieren nur den Lohn der Betreuungsperson, vergessen aber Sozialversicherungsabgaben, Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten bei Rotationswechseln und administrative Aufwände. Eine transparente Gesamtkostenaufstellung vor der Entscheidung ist unerlässlich.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die 24-Stunden-Betreuung?
Die Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung setzt sich in der Schweiz typischerweise aus mehreren Quellen zusammen: eigenen Mitteln, Leistungen der AHV und IV, kantonalen Ergänzungsleistungen sowie möglichen Beiträgen der Krankenkasse für medizinisch angeordnete Leistungen.
Die AHV-Hilflosenentschädigung ist eine Leistung, die Personen zusteht, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit. Ergänzungsleistungen (EL) können anfallen, wenn die Renten und anderen Einkünfte die anerkannten Ausgaben nicht decken – dazu können auch Kosten für Betreuung zuhause zählen.
Kantonale Unterschiede spielen eine grosse Rolle: Einige Kantone kennen spezifische Beiträge oder Unterstützungsleistungen für häusliche Betreuung, andere nicht. Eine frühzeitige Abklärung beim zuständigen Sozialversicherungsamt oder einer Beratungsstelle ist empfehlenswert.
Darüber hinaus können private Unfallversicherungen, Pensionskassenleistungen oder Erbschaftsvorausnahmen als Finanzierungsquellen in Betracht kommen – dies ist jedoch stets individuell zu prüfen.
Übernimmt die Krankenkasse Kosten der 24-Stunden-Betreuung?
Die Krankenkasse übernimmt in der Schweiz keine allgemeine Betreuungsleistung, aber sie kann für ärztlich angeordnete Pflegeleistungen aufkommen, die im häuslichen Umfeld erbracht werden – vorausgesetzt, diese werden von einem anerkannten Leistungserbringer wie der Spitex durchgeführt.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) deckt nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) bestimmte Pflegeleistungen ab, wenn diese ärztlich verordnet und von einem zugelassenen Leistungserbringer erbracht werden. Eine im Haushalt lebende Betreuungsperson ohne entsprechende Anerkennung fällt in der Regel nicht darunter.
Familien, die eine Betreuungskraft für hauswirtschaftliche und alltagsbezogene Aufgaben einsetzen, können also nicht automatisch auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zählen. Medizinisch notwendige Pflegeleistungen sollten separat über zugelassene Anbieter wie die Spitex organisiert werden.
Wie funktioniert 24-Stunden-Betreuung über eine Agentur?
Eine Agentur übernimmt die Vermittlung und oft auch die laufende Betreuung der Betreuungsperson – von der Kandidatenauswahl über die administrativen Formalitäten bis hin zur Organisation des Rotationssystems. Die Familie erhält so eine begleitete Gesamtlösung, statt alles selbst koordinieren zu müssen.
Im Wesentlichen läuft eine Agenturlösung folgendermassen ab: Die Familie schildert der Agentur die Betreuungssituation und die Anforderungen. Die Agentur schlägt geeignete Betreuungspersonen vor. Nach einem Kennenlernen und einer erfolgreichen Einigung beginnt die Betreuung. Die Agentur übernimmt im weiteren Verlauf die Koordination von Ablösungen, Krankheitsfällen und allfälligen Konflikten.
Der Vorteil einer Agentur liegt in der Entlastung der Familie: Sozialversicherungsanmeldungen, Vertragsgestaltung, Ersatzorganisation bei Ausfällen und Qualitätssicherung werden professionell gehandhabt. Der Nachteil ist ein Aufpreis gegenüber der direkten Anstellung.
Was ist der Unterschied zwischen Agentur und selbständiger Betreuungskraft?
Bei der Agenturlösung übernimmt ein Unternehmen die Personalverantwortung und Koordination. Bei einer selbständigen Betreuungskraft tritt die Familie direkt als Arbeitgeber auf oder engagiert eine Person, die auf selbständiger Basis tätig ist – mit entsprechend anderen Rechten und Pflichten.
Wer eine Betreuungsperson direkt und unselbständig anstellt, wird in der Schweiz rechtlich zum Arbeitgeber. Das bedeutet: Anmeldung bei der Ausgleichskasse, Abführen von AHV/IV/EO-Beiträgen, Unfallversicherung und allenfalls Krankentaggeldversicherung.
Selbständig tätige Betreuungspersonen hingegen sind für ihre eigene Sozialversicherung verantwortlich. Die Selbständigkeit muss jedoch klar ausgewiesen und von den zuständigen Behörden anerkannt sein. Eine Scheinselbständigkeit kann zu Nachforderungen und rechtlichen Konsequenzen führen. Wer sich für diesen Weg interessiert, findet in unserem Beitrag zu den Chancen und Pflichten einer selbständigen Tätigkeit in der 24-Stunden-Betreuung weiterführende Informationen.
Für viele Familien ist die Agenturlösung daher aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität die bevorzugte Wahl – auch wenn sie mit höheren laufenden Kosten verbunden ist.
Welche rechtlichen Anforderungen gelten für Betreuungskräfte in der Schweiz?
Betreuungskräfte, die in der Schweiz tätig sind, benötigen eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, sofern sie nicht aus einem EU/EFTA-Staat stammen. Für EU-Bürger gelten die Bestimmungen des Personenfreizügigkeitsabkommens. Der Einsatz muss arbeitsrechtlich korrekt geregelt sein.
In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen Gesamtarbeitsvertrag für die häusliche Betreuung, der landesweit verbindlich wäre. In einzelnen Kantonen oder Branchen können jedoch spezifische Regelungen bestehen. Für Haushaltsangestellte gelten die allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) sowie kantonale Mindestlohnvorschriften, sofern vorhanden.
Betreuungspersonen haben Anspruch auf geregelte Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Ferien und angemessene Unterbringung. Wer als Arbeitgeber auftritt, muss diese Anforderungen kennen und einhalten. Eine Agentur kann hier unterstützend wirken, indem sie mustergültige Verträge und klare Regelungen bereitstellt.
Welche Ausbildung braucht man für die 24-Stunden-Betreuung?
Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestausbildung für Betreuungspersonen in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung gibt es in der Schweiz nicht einheitlich. Je nach Aufgabenbereich und Intensität der Betreuung sind jedoch bestimmte Qualifikationen sinnvoll oder erforderlich.
Für rein alltagsbezogene Betreuungsaufgaben – also Gesellschaft leisten, Haushalt führen, Begleitung bei Aktivitäten – ist keine formale Pflegeausbildung zwingend notwendig. Werden jedoch Aufgaben übernommen, die pflegerische Fachkenntnisse erfordern, müssen die entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein.
In der Praxis sind Betreuungspersonen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Pflegebereich – etwa als Fachfrau oder Fachmann Gesundheit (FaGe) oder einer vergleichbaren ausländischen Qualifikation – besonders gefragt, da sie ein breiteres Leistungsspektrum abdecken können. Einen detaillierten Überblick über Ausbildungsmöglichkeiten und Inhalte speziell für die 24-Stunden-Betreuung bietet unser weiterführender Ratgeberbeitrag.
Welche Qualifikationen sind für Betreuungskräfte in der Schweiz anerkannt?
Ausländische Pflegeausbildungen können in der Schweiz anerkannt werden, wenn sie mit einem schweizerischen Berufsbild vergleichbar sind. Die Anerkennung erfolgt über das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) oder die kantonalen Behörden, je nach Beruf und Herkunftsland.
Für Betreuungspersonen aus EU-Ländern gelten die Richtlinien der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das bedeutet, dass ein in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU-Staat erworbenes Pflegediplom unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz anerkannt werden kann.
Für nicht-pflegerische Betreuungstätigkeiten ist eine formale Anerkennung weniger relevant. Hier zählen praktische Erfahrung, Referenzen, Sprachkenntnisse und persönliche Eignung.
Was verdient eine Betreuungskraft in der 24-Stunden-Betreuung?
Das Einkommen einer Betreuungskraft in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung hängt von der Qualifikation, dem Aufgabenbereich, der Region und dem Beschäftigungsmodell ab. Eine pauschale Angabe ist ohne konkrete Grundlagen nicht seriös möglich.
In der Schweiz gelten grundsätzlich hohe Lohnstandards. Wer als Haushaltsangestellte oder Haushaltsangestellter tätig ist, hat Anspruch auf einen marktüblichen Lohn, der den geleisteten Arbeitsstunden und den anfallenden Aufgaben entspricht. Wo kantonal ein Mindestlohn gilt, ist dieser einzuhalten.
Zusätzlich zum Grundlohn kommen in der Regel Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, allfällige Zulagen sowie Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung hinzu, die als Naturallohn angerechnet werden können. All diese Komponenten sind bei der Gesamtkalkulation zu berücksichtigen. Wer sich einen konkreteren Überblick verschaffen möchte, findet in unserem Beitrag zu dem, was Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Betreuung verdienen, weiterführende Informationen.
Welche Arbeitsmodelle gibt es neben der Rund-um-die-Uhr-Betreuung?
Neben der klassischen 24-Stunden-Betreuung gibt es weitere Modelle, die je nach Unterstützungsbedarf und finanziellen Möglichkeiten in Frage kommen: stundenweise Betreuung, Tagesbetreuung, Nachtbetreuung oder eine kombinierte Lösung aus mehreren Teilleistungen.
a) Stundenweise Betreuung: Eine Betreuungsperson kommt für definierte Stunden am Tag oder in der Woche. Geeignet, wenn die betreute Person noch weitgehend selbständig ist und nur punktuelle Unterstützung benötigt.
b) Tagesbetreuung: Die Betreuungskraft ist tagsüber anwesend, übernachtet aber nicht im Haushalt. Nachtunterstützung muss separat geregelt werden.
c) Nachtbetreuung: Wird benötigt, wenn die betreute Person in der Nacht häufig Unterstützung braucht oder Weglauftendenzen bei Demenz bestehen.
d) Kombinationsmodell: Eine im Haushalt lebende Betreuungsperson wird durch stundenweise Spitex-Einsätze für medizinische Leistungen ergänzt.
Wie läuft das Rotationssystem bei Betreuungskräften ab?
Das Rotationssystem bedeutet, dass zwei oder mehr Betreuungspersonen im regelmässigen Wechsel eingesetzt werden. Typischerweise arbeitet eine Betreuungsperson mehrere Wochen am Stück, bevor sie von einer zweiten Betreuungsperson abgelöst wird.
Dieses Modell ermöglicht es den Betreuungspersonen, regelmässige Erholungszeiten in ihrem Heimatland zu verbringen, während die Betreuung im Haushalt nahtlos weitergeführt wird. Für die betreute Person und die Familie bedeutet dies, dass sie mit einem überschaubaren Pool von Betreuungspersonen zusammenarbeiten und sich aufeinander einspielen können.
Der Übergabeprozess ist zentral für das Funktionieren des Rotationssystems. Eine sorgfältige Übergabe – schriftlich und mündlich – stellt sicher, dass keine wichtigen Informationen verloren gehen und die Kontinuität der Betreuung gewahrt bleibt. Agenturen unterstützen häufig bei der Strukturierung dieser Übergaben.
Das Rotationssystem ist für viele Familien zunächst eine Herausforderung – man muss sich an zwei verschiedene Betreuungspersonen gewöhnen. Langfristig hat sich gezeigt, dass gut eingespielte Rotationsteams stabiler und belastbarer sind als Einzellösungen, weil Ausfälle abgefedert werden können und die Betreuungspersonen ausgeruht und motiviert in ihren Einsatz starten.
Wie findet man eine geeignete Betreuungskraft für zuhause?
Eine geeignete Betreuungskraft zu finden, erfordert eine klare Bedarfsanalyse, die Nutzung geeigneter Vermittlungswege und einen strukturierten Auswahlprozess. Wer sich dabei Zeit lässt und systematisch vorgeht, legt eine bessere Grundlage für eine tragfähige Betreuungssituation.
Die wichtigsten Wege zur Suche sind:
a) Vermittlung über eine Agentur: Agenturen verfügen über einen Pool geprüfter Betreuungspersonen und übernehmen das Matching nach Anforderungsprofil.
b) Empfehlungen aus dem sozialen Umfeld: Erfahrungen anderer Familien können wertvolle Hinweise geben.
c) Online-Plattformen: Auf spezialisierten Plattformen bieten Betreuungspersonen ihre Dienste an. Hier ist eine sorgfältige Prüfung der Referenzen und Qualifikationen besonders wichtig.
d) Sozialberatungen und gemeinnützige Organisationen: Einige Organisationen bieten Vermittlungs- oder Beratungsleistungen für häusliche Betreuung an.
Worauf sollte man beim Auswahlprozess einer Betreuungskraft achten?
Im Auswahlprozess zählen neben Qualifikation und Erfahrung vor allem die persönliche Passung, die Kommunikationsfähigkeit und die Belastbarkeit der Betreuungsperson. Eine gute fachliche Eignung allein reicht nicht aus, wenn die zwischenmenschliche Chemie fehlt.
Folgende Aspekte sollten bei der Auswahl berücksichtigt werden:
a) Sprachkenntnisse: Die Betreuungsperson sollte sich mit der betreuten Person und der Familie verständigen können.
b) Vorerfahrungen: Frühere Tätigkeiten in ähnlichen Betreuungssituationen – etwa mit demenzerkrankten Personen oder mobilitätseingeschränkten Menschen – sind ein wichtiges Kriterium.
c) Referenzen: Nachprüfbare Referenzen aus früheren Einsätzen geben Aufschluss über die Verlässlichkeit und Qualität der Arbeit.
d) Persönlichkeit und Empathie: Geduld, Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit sind in dieser Arbeit unverzichtbar.
e) Probezeit und Kennenlerngespräch: Ein persönliches Gespräch – idealerweise auch mit der zu betreuenden Person – und eine vereinbarte Probezeit helfen, die Eignung zu beurteilen.
Wie wird die Qualität der 24-Stunden-Betreuung sichergestellt?
Qualitätssicherung in der häuslichen Betreuung bedeutet: klare Absprachen, regelmässige Kommunikation zwischen Familie, Betreuungsperson und gegebenenfalls der Agentur sowie strukturierte Feedbackprozesse. Es gibt in der Schweiz keinen einheitlichen staatlichen Standard für die private 24-Stunden-Betreuung.
Seriöse Agenturen entwickeln eigene Qualitätsstandards, schulen ihre Betreuungspersonen laufend und stellen sicher, dass die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Regelmässige Hausbesuche oder Kontrollanrufe können Teil dieser Qualitätssicherung sein.
Für Familien empfiehlt sich die Führung eines einfachen Betreuungstagebuchs, in dem besondere Vorkommnisse, Gesundheitsveränderungen und Übergabeinformationen festgehalten werden. Dieses Instrument erleichtert den Rotationswechsel und schafft Transparenz für alle Beteiligten.
Welche Pflichten haben Familien als Arbeitgeber einer Betreuungskraft?
Familien, die eine Betreuungskraft direkt anstellen, übernehmen als Arbeitgeber eine Reihe von Pflichten: Sie müssen die Person bei den Sozialversicherungen anmelden, Beiträge abführen, einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausstellen und die gesetzlichen Arbeitszeiten einhalten.
Konkret umfasst die Arbeitgeberpflicht in der Schweiz:
a) Anmeldung der Betreuungsperson bei der AHV-Ausgleichskasse.
b) Abführen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen für AHV, IV, EO und ALV.
c) Abschluss einer obligatorischen Unfallversicherung (UVG).
d) Bereitstellung eines zumutbaren Wohn- und Arbeitsumfelds.
e) Einhaltung der Ferienregelungen und Ruhezeiten gemäss Arbeitsrecht.
Wer diese Pflichten unterschätzt oder vernachlässigt, riskiert Nachforderungen durch die Behörden. Eine professionelle Beratung – etwa durch eine Agentur oder einen Treuhänder – kann hier wertvolle Unterstützung leisten.
Wie kündigt man eine 24-Stunden-Betreuung ordnungsgemäss?
Die Kündigung einer 24-Stunden-Betreuung richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag – entweder dem Arbeitsvertrag mit der Betreuungsperson oder dem Dienstleistungsvertrag mit der Agentur. Zu beachten sind die vereinbarten Kündigungsfristen, schriftliche Formerfordernisse und allenfalls Mindestlaufzeiten.
Im Arbeitsverhältnis mit einer angestellten Betreuungsperson gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des Obligationenrechts. Während der Probezeit sind die Fristen in der Regel kürzer. Nach abgelaufener Probezeit gelten längere Kündigungsfristen, die im Vertrag festgehalten sein sollten.
Bei einer Kündigung via Agentur sind die vertraglichen Regelungen des Agenturvertrags massgebend. Wechsel von einer Betreuungsperson zur anderen – ohne das gesamte Betreuungsverhältnis zu beenden – sind oft einfacher zu handhaben, da die Agentur die Koordination übernimmt.
Es ist empfehlenswert, eine Kündigung frühzeitig zu planen, damit die Übergangsphase gut organisiert werden kann und die betreute Person nicht unvermittelt ohne Betreuung dasteht.
Häufige Fragen
Empfehlung
Die 24-Stunden-Betreuung ist für viele Familien eine sinnvolle und menschlich wertvolle Alternative zum Pflegeheim – vorausgesetzt, sie wird professionell organisiert, rechtlich korrekt umgesetzt und auf die tatsächlichen Bedürfnisse der betreuten Person abgestimmt. Wer sich frühzeitig informiert, den richtigen Vermittlungsweg wählt und Qualifikation, Persönlichkeit und Rahmenbedingungen sorgfältig prüft, schafft die Grundlage für eine stabile und würdevolle Betreuungssituation zuhause. Die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Agentur kann dabei den administrativen Aufwand erheblich reduzieren und für mehr Sicherheit auf allen Seiten sorgen.




