Kategorie · Daheimbetreuung in der Schweiz
Wie hoch ist der Lohn in der 24-Stunden-Betreuung?
Juli 2026 · 10 Min. Lesezeit · von Richard Bloch
Der Lohn einer Betreuungskraft in der Schweiz hängt von mehreren Faktoren ab: Qualifikation, Arbeitsmodell, Kanton und Art der Betreuung. Wer sich für eine Stelle in der 24-Stunden-Betreuung oder Seniorenbetreuung interessiert oder als Angehöriger eine Betreuungskraft anstellen möchte, steht oft vor denselben Fragen – was ist üblich, was ist gesetzlich geregelt, und wie unterscheidet sich der Stundenlohn vom Monatslohn? Dieser Artikel gibt einen sachlichen Überblick über die Vergütungsstrukturen, Einflussfaktoren und rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Verdienst in der Seniorenbetreuung in der Schweiz.
Der Lohn einer Betreuungskraft in der Schweiz variiert je nach Qualifikation, Kanton und Arbeitsmodell erheblich. Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Betreuung werden häufig nach spezifischen Modellen entlohnt, die Bereitschaftszeiten und Nachtdienste berücksichtigen. Sowohl angestellte als auch selbstständige Betreuungspersonen müssen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und Sozialabgaben kennen.
Die Lohnregelungen in der Betreuungsbranche können je nach Kanton, Anstellungsverhältnis und anwendbarem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterschiedlich ausfallen. Lassen Sie individuelle Verträge und Lohnvereinbarungen stets von einer Fachperson oder einem zuständigen Amt prüfen. Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- •Der Betreuungskraft-Lohn in der Schweiz wird von Qualifikation, Erfahrung, Kanton und Arbeitsmodell beeinflusst – eine pauschale Zahl gibt es nicht.
- •In der 24-Stunden-Betreuung gelten besondere Berechnungsgrundlagen: Bereitschaftszeiten, Nacht- und Wochenendzuschläge spielen eine zentrale Rolle.
- •Angestellte Betreuungskräfte profitieren von Sozialversicherungsschutz und Lohnnebenleistungen – selbstständige Betreuungspersonen tragen diese Kosten selbst.
„Die Frage nach dem Lohn in der 24-Stunden-Betreuung wird oft zu vereinfacht gestellt. Es geht nicht nur um eine Zahl auf dem Lohnzettel – es geht um die Gesamtstruktur: Wie sind Bereitschaftszeiten geregelt? Welche Sozialleistungen sind eingerechnet? Ist die Betreuungsperson angestellt oder selbstständig? Wer diese Fragen frühzeitig klärt, vermeidet spätere Missverständnisse auf beiden Seiten.“
— Praxis-Einschätzung von Richard Bloch
Was verdient eine Betreuungskraft in der Schweiz?
Das Gehalt einer Betreuungskraft in der Schweiz ist nicht einheitlich geregelt. Es hängt von Faktoren wie Ausbildungsniveau, Berufserfahrung, Arbeitspensum, Kanton und dem konkreten Anstellungsverhältnis ab. Eine verlässliche Einordnung erfordert daher immer eine ganzheitliche Betrachtung.
Die Seniorenbetreuung in der Schweiz umfasst ein breites Spektrum an Tätigkeiten – von der alltagsbegleitenden Unterstützung bis zur intensiven Betreuung von Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Entsprechend unterschiedlich sind die Anforderungen an die Betreuungsperson und damit auch die Vergütungsgrundlagen. Betreuungskräfte, die hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen, werden in der Regel anders eingestuft als jene mit pflegerischer Ausbildung oder spezifischer Fachkompetenz in der Demenzbetreuung.
Grundsätzlich gilt: In der Schweiz existiert kein einheitlicher nationaler Mindestlohn für alle Branchen. Einzelne Kantone haben jedoch eigene Mindestlohnregelungen eingeführt. Zusätzlich können Gesamtarbeitsverträge (GAV) bestimmter Branchen Mindestlöhne festlegen, sofern sie auf eine Branche oder einen Betrieb anwendbar sind.
Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Monatslohn für Betreuungskräfte?
Beim Stundenlohn wird die tatsächlich geleistete Arbeitszeit direkt vergütet. Beim Monatslohn erhält die Betreuungskraft eine fixe monatliche Summe – unabhängig von kleinen Schwankungen im Arbeitsumfang. Beide Modelle haben spezifische Vor- und Nachteile.
Der Stundenlohn bietet Flexibilität, besonders wenn das Arbeitspensum variiert oder eine Betreuungskraft in Teilzeit tätig ist. Er eignet sich für Situationen, in denen die Betreuungszeit von Woche zu Woche schwankt. Der Monatslohn hingegen schafft Planungssicherheit für beide Seiten: Die Betreuungskraft weiss, was sie monatlich erhält, und die Familie oder der Arbeitgeber kann Kosten verlässlich kalkulieren.
In der 24-Stunden-Betreuung wird oft ein Monatslohn vereinbart, der auf einem festgelegten Arbeitszeitmodell basiert. Da bei diesem Modell die Grenzen zwischen aktiver Arbeitszeit und Bereitschaftszeit fliessend sein können, ist eine klare vertragliche Regelung besonders wichtig.
Welchen Einfluss hat die Qualifikation auf den Betreuungskraft-Lohn?
Eine formale Ausbildung oder anerkannte Qualifikation wirkt sich in der Regel positiv auf den Lohn einer Betreuungskraft aus. Je spezifischer und anerkannter die Ausbildung, desto stärker das Argument für eine höhere Vergütung.
Betreuungskräfte ohne Berufsabschluss übernehmen häufig hauswirtschaftliche und alltagsbegleitende Aufgaben. Ihr Lohn orientiert sich an den geltenden Mindestlohnregelungen des jeweiligen Kantons oder eines anwendbaren GAV. Eine formale Ausbildung – etwa im Bereich Betreuung, Pflege oder Soziales – eröffnet die Möglichkeit, höhere Lohnstufen geltend zu machen.
Wie viel mehr Lohn bekommt eine Betreuungskraft mit Qualifikation?
Eine qualifizierte Betreuungskraft kann gegenüber einer ungelernten Fachkraft in der Regel einen spürbar höheren Lohn beanspruchen. Der konkrete Unterschied hängt vom Anstellungsverhältnis, der Ausbildungsstufe und dem jeweiligen Kanton ab.
Betreuungskräfte mit einem Abschluss auf Stufe Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), einem Diplom in Pflege oder einer spezialisierten Weiterbildung in der Demenzbetreuung werden in der Vergütung typischerweise höher eingestuft als Personen ohne formalen Abschluss. Arbeitgeber berücksichtigen Qualifikationen häufig bei der Festlegung der Lohnstufe, sofern ein internes Lohngefüge oder ein GAV dies vorsieht. Wer sich fragt, welche Abschlüsse in der Seniorenbetreuung sinnvoll sind, findet dort eine detaillierte Übersicht der relevanten Qualifikationsstufen.
Auch Weiterbildungen, Spezialkenntnisse und Sprachkompetenzen – etwa im Umgang mit Menschen mit Demenz oder chronischen Erkrankungen – können als Verhandlungsargument für eine höhere Vergütung dienen, auch wenn sie formal nicht als Abschluss anerkannt sind.
Eine Qualifikation erhöht nicht automatisch den Lohn – entscheidend ist, dass die Ausbildung im Arbeitsvertrag oder GAV explizit berücksichtigt wird. Wer seine Qualifikationen nicht aktiv einbringt, läuft Gefahr, trotz Ausbildung in einer niedrigeren Lohnstufe eingestuft zu werden. Eine frühzeitige Klärung beim Vertragsabschluss ist daher sinnvoll.
Was sind die gesetzlichen Mindestlöhne für Betreuungskräfte in der Schweiz?
Die Schweiz kennt keinen einheitlichen nationalen Mindestlohn. Einzelne Kantone haben eigene Mindestlohngesetze erlassen. Zusätzlich können branchenspezifische Gesamtarbeitsverträge (GAV) verbindliche Mindestlöhne für bestimmte Betreuungsberufe vorsehen.
Für Betreuungskräfte, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses im Privathaushalt tätig sind, können je nach Kanton unterschiedliche Mindestlohnregelungen gelten. Kantone wie Genf, Tessin oder Neuenburg haben eigene kantonale Mindestlöhne eingeführt, während andere Kantone keine entsprechende Gesetzgebung kennen.
Darüber hinaus gibt es in der Schweiz Gesamtarbeitsverträge für bestimmte Branchen im Sozial- und Gesundheitsbereich, die auf Betreuungsverhältnisse anwendbar sein können. Ob und welcher GAV auf eine konkrete Anstellung zutrifft, hängt von der Art des Arbeitgebers, dem Kanton und dem Tätigkeitsfeld ab. Eine Abklärung beim zuständigen kantonalen Amt für Arbeit oder einem Arbeitgeberverband empfiehlt sich.
Welchen Einfluss hat der Kanton auf den Lohn einer Betreuungskraft?
Der Wohnkanton des Betreuungsverhältnisses kann einen erheblichen Einfluss auf den Mindestlohn und die Lohnstruktur haben – insbesondere dann, wenn kantonale Mindestlohngesetze oder regionale GAV gelten.
In Kantonen mit hohem Lohnniveau und eigenen Mindestlohnregelungen ist die Vergütung einer Betreuungskraft tendenziell höher als in Kantonen ohne entsprechende Vorschriften. Dies gilt sowohl für Stunden- als auch für Monatslöhne. Für Familien und Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Lohngestaltung stets im Einklang mit den kantonalen Vorgaben erfolgen muss.
Was verdient eine Betreuungskraft in der 24-Stunden-Betreuung?
In der 24-Stunden-Betreuung ist die Lohnstruktur komplexer als bei einer regulären Teilzeitstelle. Neben der aktiven Arbeitszeit müssen Bereitschaftszeiten, Nachtdienste und Wochenendarbeit vergütungsrechtlich klar geregelt sein.
Eine Betreuungskraft, die rund um die Uhr im Haushalt einer betreuungsbedürftigen Person tätig ist, erbringt keine 24 Stunden aktive Arbeit pro Tag. Der Arbeitsalltag besteht aus aktiven Betreuungsphasen, Bereitschaftszeiten und Ruhezeiten. Wie diese Zeitanteile lohnrechtlich behandelt werden, ist ein zentraler Aspekt jeder 24h-Betreuungsvereinbarung.
Wie wird der Lohn bei der 24-Stunden-Betreuung berechnet?
Die Lohnberechnung in der 24-Stunden-Betreuung basiert auf der vertraglichen Unterscheidung zwischen aktiver Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Ruhezeit. Jeder dieser Zeitanteile wird unterschiedlich vergütet oder bleibt unbezahlt.
Aktive Arbeitszeiten umfassen direkte Betreuungsleistungen, Körperpflege, Mahlzeitenvorbereitung, Begleitung und Haushaltsführung. Diese Zeiten werden in der Regel vollständig entlohnt. Bereitschaftszeiten – also Phasen, in denen die Betreuungskraft anwesend und bei Bedarf abrufbar ist, aber nicht aktiv arbeitet – werden häufig zu einem reduzierten Satz vergütet. Reine Ruhezeiten, in denen keine Abrufpflicht besteht, müssen lohnrechtlich nicht entlohnt werden.
Die genaue Abgrenzung dieser Zeitkategorien sollte schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. In der Praxis wird für 24h-Betreuungskräfte häufig ein Monatspauschallohn vereinbart, der auf einem kalkulierten Modell aus diesen Zeitanteilen basiert.
Was sind Nacht- und Bereitschaftszuschläge bei der 24-Stunden-Betreuung?
Nacht- und Bereitschaftszuschläge sind Vergütungsbestandteile, die über den Grundlohn hinausgehen und besondere Arbeitszeiten oder Verfügbarkeitsanforderungen abgelten. Ob und in welcher Höhe sie anfallen, hängt vom Vertrag und einem allfälligen GAV ab.
In der 24-Stunden-Betreuung werden Nachtdienste – also Zeiträume, in denen die Betreuungskraft nachts aktiv tätig sein muss – in vielen Arbeitsverträgen mit einem Zuschlag versehen. Bereitschaftsdienste, bei denen die Betreuungsperson erreichbar sein muss, ohne aktiv tätig zu sein, werden ebenfalls häufig gesondert vergütet, jedoch typischerweise zu einem niedrigeren Satz als aktive Arbeitsstunden.
Wochenend- und Feiertagsarbeit kann ebenfalls mit Zuschlägen verbunden sein, sofern dies vertraglich oder durch einen GAV vorgesehen ist. Für Arbeitgeber und Betreuungspersonen gleichermassen gilt: Diese Regelungen müssen vor Beginn des Anstellungsverhältnisses klar vereinbart werden.
Viele Konflikte in der 24-Stunden-Betreuung entstehen nicht wegen des Grundlohns, sondern wegen ungeklärter Bereitschaftszeiten und Nachtdienstregelungen. Ein klar formulierter Arbeitsvertrag, der diese Punkte explizit regelt, schützt beide Seiten – die Betreuungsperson und die Familie.
Was verdient eine Betreuungskraft in Teilzeit?
Eine Betreuungskraft in Teilzeit wird in der Regel nach dem Stundenlohn-Modell oder einem anteiligen Monatslohn entlohnt. Der Stundenlohn entspricht grundsätzlich dem gleichen Niveau wie bei einer Vollzeitstelle, sofern kein abweichender Vertrag gilt.
Teilzeitarbeit in der Seniorenbetreuung umfasst häufig stundenweise Einsätze für alltagsbegleitende Tätigkeiten wie Begleitung bei Spaziergängen, Mahlzeitenbegleitung, Fahrdienste oder gesellschaftliche Unterstützung. Die Vergütung basiert dabei auf den tatsächlich geleisteten Stunden. Bei Einsätzen, die sehr kurz sind oder besondere Anfahrtswege erfordern, kann der effektiv erzielte Stundensatz geringer ausfallen, als es der vereinbarte Bruttolohn vermuten lässt. Wer mehr über flexible Arbeitsmodelle in der Seniorenbetreuung in Teilzeit erfahren möchte, findet dort einen umfassenden Überblick zu den verschiedenen Beschäftigungsformen.
Für Betreuungskräfte in Teilzeit gelten dieselben sozialversicherungsrechtlichen Grundsätze wie für Vollzeitmitarbeitende, sofern der Lohn entsprechende Schwellenwerte überschreitet. Liegt das Einkommen unter einem bestimmten Betrag, kann die Sozialversicherungspflicht eingeschränkt sein – dies sollte individuell geprüft werden.
Welche Sozialabgaben werden vom Lohn einer Betreuungskraft abgezogen?
In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, für angestellte Betreuungskräfte die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen und abzuführen. Diese Beiträge werden anteilig vom Bruttolohn der Betreuungskraft abgezogen.
Die wichtigsten Sozialversicherungen in der Schweiz, die auf den Lohn einer angestellten Betreuungskraft anfallen, umfassen:
a) AHV/IV/EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung): Beiträge werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin geteilt.
b) ALV (Arbeitslosenversicherung): Ebenfalls paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin aufgeteilt.
c) BVG (Berufliche Vorsorge / Pensionskasse): Ab einem bestimmten Jahreslohn obligatorisch – der Beitragsanteil hängt vom Vorsorgeplan des Arbeitgebers ab.
d) UVG (Unfallversicherung): Berufsunfälle werden vom Arbeitgeber finanziert; Nichtberufsunfälle sind bei einem Pensum von mehr als acht Stunden pro Woche ebenfalls versichert, der Beitrag wird vom Lohn abgezogen.
e) KTG (Krankentaggeldversicherung): Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen Arbeitsverträgen oder GAV enthalten.
Für Arbeitgeber im Privathaushalt – also Familien, die eine Betreuungskraft direkt anstellen – besteht die Möglichkeit, die Sozialversicherungsabrechnung über vereinfachte Verfahren abzuwickeln. Die zuständigen Ausgleichskassen bieten entsprechende Informationen an.
Was verdient eine selbstständige Betreuungskraft im Vergleich zu einer angestellten?
Selbstständige Betreuungskräfte vereinbaren ihr Honorar direkt mit den Auftraggebern und tragen sämtliche Sozialversicherungsbeiträge selbst. Ihr nominales Stundenhonorar liegt daher häufig höher als der Bruttolohn einer angestellten Betreuungskraft.
Bei einem Anstellungsverhältnis übernimmt der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Sozialversicherungskosten. Eine selbstständige Betreuungsperson hingegen muss AHV/IV/EO-Beiträge vollständig selbst entrichten, eine eigene Pensionskassenlösung aufbauen und sich um Krankentaggeld sowie Unfallversicherung selbst kümmern. Der höhere Stundensatz einer Selbstständigen kompensiert in der Regel diese zusätzlichen Kosten.
Für Familien und Auftraggeber bedeutet das: Der Stundensatz einer selbstständigen Betreuungskraft mag zunächst höher wirken, jedoch entfallen die Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen. Ein direkter Kostenvergleich sollte immer die Gesamtbelastung berücksichtigen – nicht nur den nominalen Lohn oder das Honorar.
Die Unterscheidung zwischen echter Selbstständigkeit und einer Scheinselbstständigkeit ist in der Betreuungsbranche ein wichtiges Thema. Wenn eine Betreuungskraft faktisch wie eine Angestellte eingesetzt wird – feste Arbeitszeiten, ausschliessliche Tätigkeit für einen Auftraggeber – kann dies sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Familien, die Betreuungskräfte über Agenturen organisieren, sollten diese Frage sorgfältig klären.
Welche Lohnnebenleistungen stehen Betreuungskräften in der Schweiz zu?
Neben dem Grundlohn haben angestellte Betreuungskräfte in der Schweiz Anspruch auf verschiedene gesetzliche und vertragliche Lohnnebenleistungen. Diese erhöhen die Gesamtvergütung über den nominalen Lohn hinaus.
Zu den gesetzlich geregelten Lohnnebenleistungen gehören:
a) Ferienlohn: In der Schweiz besteht ein gesetzlicher Mindestanspruch von vier Wochen Ferien pro Jahr. Für Mitarbeitende unter 20 Jahren und ab 50 Jahren können abweichende Regelungen gelten. Der Ferienlohn entspricht dem normalen Lohn.
b) Lohnfortzahlung bei Krankheit: Das Obligationenrecht sieht bei Krankheit eine Lohnfortzahlung vor, deren Dauer von der Anstellungsdauer abhängt. Viele Arbeitgeber schliessen eine Krankentaggeldversicherung ab, um eine längere Lohnfortzahlung sicherzustellen.
c) 13. Monatslohn: Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen Arbeitsverträgen und GAV üblich. Betreuungskräfte sollten beim Vertragsabschluss klären, ob ein 13. Monatslohn enthalten ist.
d) Unterkunft und Mahlzeiten: In der Live-in-Betreuung – also bei Betreuungskräften, die im Haushalt der betreuten Person leben – wird die Unterkunft häufig als Sachleistung angeboten. Diese kann lohnrechtlich als Teil der Gesamtvergütung angerechnet werden, was die Lohnabrechnung entsprechend beeinflusst.
Vergleich: Angestellte vs. selbstständige Betreuungskraft
| Kriterium | Angestellte Betreuungskraft | Selbstständige Betreuungskraft |
|---|---|---|
| Sozialversicherungen | Arbeitgeber trägt Hälfte der AHV/IV/EO und ALV | Volle Beiträge selbst zu entrichten |
| Lohnfortzahlung bei Krankheit | Gesetzlich geregelt, teils durch KTG ergänzt | Eigenverantwortlich zu versichern |
| Ferienanspruch | Mindestens 4 Wochen gesetzlich gesichert | Keine gesetzliche Regelung, eigenverantwortlich |
| Pensionskasse (BVG) | Obligatorisch ab Mindestlohn, Arbeitgeber beteiligt | Freiwillig, vollständig selbst finanziert |
| 13. Monatslohn | Häufig vertraglich oder per GAV geregelt | Nicht vorgesehen |
| Planungssicherheit Lohn | Hoch – fester Monats- oder Stundenlohn | Abhängig von Auftragslage |
Wie entwickelt sich der Lohn einer Betreuungskraft mit zunehmender Erfahrung?
Berufserfahrung gilt in der Betreuungsbranche als anerkanntes Kriterium für Lohnentwicklung. Mit zunehmenden Dienstjahren und nachgewiesener Kompetenz steigt die Verhandlungsposition einer Betreuungskraft.
In Betrieben oder Anstellungsverhältnissen, die einem GAV unterliegen, sind Lohnentwicklungen häufig über Dienstjahrstufen geregelt. Dabei erhöht sich der Lohn automatisch nach einer bestimmten Anzahl an Beschäftigungsjahren. In privaten Anstellungsverhältnissen ohne GAV ist die Lohnentwicklung stärker von der individuellen Verhandlung abhängig.
Erfahrene Betreuungskräfte, die über spezialisierte Kenntnisse verfügen – etwa im Bereich Demenzbetreuung, Palliativbegleitung oder im Umgang mit schwer erkrankten Personen – haben in der Regel eine stärkere Verhandlungsposition und können eine höhere Vergütung rechtfertigen.
Wie verhandelt man als Betreuungskraft erfolgreich den eigenen Lohn?
Eine erfolgreiche Lohnverhandlung setzt eine klare Kenntnis der eigenen Qualifikationen, der marktüblichen Rahmenbedingungen und der spezifischen Anforderungen der Stelle voraus. Vorbereitung und sachliche Argumentation sind entscheidend.
Betreuungskräfte, die ihren Lohn verhandeln möchten, sollten folgende Punkte berücksichtigen:
a) Kenntnis der eigenen Qualifikationen und Berufserfahrung: Welche Ausbildungen, Weiterbildungen und relevante Erfahrungen können belegt werden?
b) Kenntnis der kantonalen Mindestlöhne und allfälliger GAV-Regelungen: Wer die gesetzliche Untergrenze kennt, kann einordnen, ob ein Angebot fair ist.
c) Klärung aller Lohnbestandteile: Ist ein 13. Monatslohn enthalten? Sind Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit geregelt? Welche Sachleistungen werden angerechnet?
d) Schriftliche Vereinbarung: Alle verhandelten Punkte sollten im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden. Mündliche Absprachen sind in der Praxis schwer durchsetzbar.
e) Ruhige, sachliche Kommunikation: Lohnverhandlungen in der Betreuungsbranche gelingen am besten, wenn sie von gegenseitigem Respekt und einem klaren Verständnis der Aufgaben und Erwartungen begleitet werden.
Lohnverhandlungen im Betreuungsbereich scheitern häufig nicht am fehlenden Willen, sondern an unklaren Erwartungen. Wer bereits beim ersten Gespräch konkret anspricht, welche Leistungen zum Lohn gehören und welche als Zuschlag vergütet werden, schafft eine sachliche Grundlage für eine konstruktive Einigung.
Häufige Fragen
Empfehlung
Der Lohn in der 24-Stunden-Betreuung ist kein einfacher Fixbetrag – er ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Qualifikation, Arbeitsmodell, kantonalen Vorgaben, Sozialabgaben und vertraglichen Regelungen zu Bereitschaftszeiten und Lohnnebenleistungen. Wer eine Betreuungskraft anstellt oder selbst in der Betreuung tätig ist, sollte diese Faktoren frühzeitig und transparent klären. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung schützt beide Seiten und legt den Grundstein für ein stabiles, professionelles Betreuungsverhältnis. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch eine Fachperson oder eine spezialisierte Vermittlungsagentur wie Daheimbetreuung.ch, die Ihnen bei der Strukturierung eines fairen und rechtlich korrekten Betreuungsarrangements behilflich sein kann.




